guten tag,
ich erbitte dringend auskunft:
ich (20, eigener haushalt) bin im moment noch arbeitslos, bezieht hartz4 und erhalte von meiner mutter das staatliche kindergeld weitergeleitet.
ich werde ab 01.10. eine versicherungspflichtige tätigkeit aufnehmen und bin deshalb nicht mehr kindergeldberechtigt.
der zahltag in der neuen firma ist allerdings erst der 8. werktag des folgemonats, so daß ich bis einschließlich 07.11. zur absicherung des lebensunterhaltes hartz4 beziehen werde.
die frage ist: bekomme ich für oktober und november noch kindergeld? das ist wichtig für mich, da die arge bei der hartz4-berechnung immer von 154 euro kindergeld als einkommen ausgeht.
danke.
gruß von mooshedel