Anspruch bei Familienzusammenführung

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und bin mir auch nicht sicher, ob ich an dieser Stelle richtig bin.
    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. :o


    Ich bin Deutsche und seit dem Beenden meiner Schulzeit berufstätig. Ich war noch nie auch nur einen Tag arbeitslos. Habe also immer schön fleißig einbezahlt.


    Jetzt geht es um folgendes: Mein Mann ist Ausländer und seit kurzem per Familienzusammenführung in Deutschland. Selbstverständlich sind wir auf der Suche nach einem Job. Er spricht bereits sehr gut deutsch und ich denke, dass er etwas finden wird. Aber durch den Integrationskurs, den er noch absolvieren muss, sind uns zunächst mal die Hämde gebunden. Fakt ist, er kann keinem festen Job nachgehen bis er diesen Kurs beendet hat. Leider. Auf 400 € Basis werden wir natürlich etwas suchen.


    Aber die Frage ist nun. Hat er Anspruch auf Unterstützung? Wird das mit meinem Gehalt verrechnet?
    Ich verdiene nicht schlecht und befürchte, dass da am Ende nicht viel dabei heraus kommt. Aber auch eine Kleinigkeit an Unterstützung würde uns anfangs sehr helfen.


    Kann mir da jemand Auskunft geben?
    Vielen Dank schon mal. :o


    Viele Grüße
    Dory

  • Ob euch evtl. eine Unterstützung zusteht, könnt ihr leicht selber berechnen.


    Ermittlung des Gesamtbedarfs:
    632 € Regelleistungen (2 x 316 € für Partner)
    +
    xxx € (angemessene Kosten der Unterkunft für 60m²)
    =
    Gesamtbedarf


    Wenn du mit deinem Einkommen dieses aufbringen kannst, hat dein Mann keinen Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld.


    Ob du Wohngeld beantragen kannst, errechnet sich aus deinem Einkommen und den Mietkosten, deswegen kann das hier pauschal nicht beantwortet werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Dory!


    Mich interessiert eines, Du schreibst Dein Mann und das er am Integrationskurs teilnehmen muss.


    Nun weis ich das man die Staatsbürgerschaft nicht automatisch bekommt, aber das dies bei Ehelichung eines hier ansässigen Staatsbewohners immer noch ein Problem darstellt ist mir neu.


    Ich denke das Dein Mann mit Dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet und demnach auch einen Leistungsanspruch grundsätzlicher Art daraus her abzuleiten ist, selbstverständlich gelten für die Gewährung meiner Meinung nach die gleichen Kriterien wie aller Orts, oder gehe ich da falsch in meiner Annahme?


    Gruß

  • Mit der Heirat erwirbt man nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft...


    Sie vereinfacht nur die Einbürgerung. Der Integrationskurs ist bei allen jedoch Pflicht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo Horst,


    es stimmt tatsächlich, dass jeder Ausländer, der eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat, an diesem Kurs teilnehmen muss. Das ist Pflicht.
    An der Staatsbürgerschaft ändert sich deswegen nichts.


    Das mit der Bedarfsgemeinschaft hab ich auch schon gehört. Wäre das für uns eine Möglichkeit?


    Auf die Rechnung von TheNextOne bezogen würden wir nämlich nichts an Stütze bekommen.
    Dafür würde ich zu viel verdienen.


    Wie errechnet sich das mit der Bedarfsgemeinschaft?


    Viele Grüße
    Dory

  • meine Berechnung ist die der Bedarfsgemeinschaft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D