Hallo brauche DRINGEND hilfe!!!!!!!!!!!!1 Eine Bekannte hat ALG II beantragt und ist abgelehnt wurden. Und jetzt die Frage: Ihr Mann ist Renter, die Arge hat nun seine Rente durch 2 geteilt und ihr als Einkommen angerechnet , bei der Bedarfsberechnung haben sie den Mann komplett weggelassen. Wer kann mir da helfen???ß
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Ich gehe davon aus, dass du so empfindest, jedoch intern folgende Rechnung zu Grunde gelegt wurde:
632 € Regelbedarf für 2 Partner)
+
XXX € (angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung für eine 60m² große Wohnung)
=
Gesamtbedarf der BedarfsgemeinschaftVon diesem Gesamtbedarf wurde das angegebene Einkommen (vom Ehemann) abgezogen.
Im Berechnungsbogen wird nur die Ehefrau aufgeführt sein, da diese kein Einkommen angegeben hat und somit hilfebedürftig sein könnte. Da der Ehemann offensichtlich eine ausreichende Rente und die Ehefrau gar kein Einkommen erzielt, wurde zur Vereinfachung des Berechnungsbogen die hälftige Rente der Ehefrau als Einkommen zugeschrieben. Damit muss der Ehemann nicht nocheinmal mitberücksichtigt werden. Diese Form der (vereinfachten) Anrechnung erfolgt bei Bedarfsgemeinschaften, bei denen offensichtlich der eine Partner ausreichendes Einkommen für die GesamtBG hat.
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im berechnungsbogen ist nur sie eingetragen. Gibt es bei einer Rente aber nicht auch einen Freibetrag den man abziehen kann? Rente liegt rund 30 € über dem Gesamtbedarf
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Nein, da ein Rentner keine Werbungskosten und Altersvorsorgebeiträge hat, die er "absetzen" könnte.
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wenn aber der Ehefrau die Hälfte als Einkommen zu geschrieben bekommt, hat sie dann die Möglichkeit den Freibetrag zu beanspochen? Sie hat ja noch Altersvorsorgebeiträge zu leisten!
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Die Sozialleistungen (KV, RV, AV ) werden bereits durch den Ehemann abgedeckt (Familienversicherung). Wenn eine Riesterrente besteht, könnte diese evtl. berücksichtigt werden.
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Und wie sieht es mit der Versicherungspauschale aus, die müsste doch beim Eheman als Freibetrag anerkannt werden?
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m. E. wird die nur von Arbeitsentgeld, nicht jedoch von Lohnersatzleistungen, abgezogen.
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nochmal nachgefragt:
Aber bei volljährigen Kindern ohne weiteres Einkommen, wird doch beim KG die Pauschale auch gewährt und KG ist auch kein Einkommen?!
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