Hallo habe ein kurzes Anliegen : die o.g. Tochter von uns arbeitet seit 1.9.08 voll und ich habe Sie aus der Bedarfsgemeinschaft rausgenommen-muß man ja melden zudem Sie mehr verdient als Ihren "Pupsanteil" von der ARGE(also gemeldet das Sie eigenen Verdienst hat)mit den entsprechenden Erklärungen das wir nicht mehr gegenseitig unterhaltspflichtig sind usw. Kann uns jemand sagen ob wir Ihren Anteil für September zurückzaheln müssen ? Mein "Wissensstand"ist, das man dies nicht muß laut "meiner"ARGE aber man weiß ja nie nach den neuen Regelungen seit 1.8.08.Würde mir gerne diesen neuen Riesenschmöcker kaufen und selber nachlesen aber ich brauche das Geld für´s Essen usw. Von was sollte man denn auch leben wenn man dies zurückzahlen müßte?Vielleicht weiß ja jemand das neueste hierzu.Vielen Dank für Eure Meinung/Wissensstand da draußen und alles Gute auch den Antwortern!!!
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Der Anteil deiner Tochter ist zurückzuzahlen.
Sie hat am 1.9. ihren Vollzeitjob angenommen und ist daher nicht mehr hilfebedürftig. Die überzahlte Leistungen können aber in Ratenzahlung zurückgezahlt werden. Verhandlungssache mit deiner ARGE.
Welchen neuen Riesenschmöker meinst du??
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Der Anteil deiner Tochter ist zurückzuzahlen.
Sie hat am 1.9. ihren Vollzeitjob angenommen und ist daher nicht mehr hilfebedürftig. Die überzahlte Leistungen können aber in Ratenzahlung zurückgezahlt werden. Verhandlungssache mit deiner ARGE.
Welchen neuen Riesenschmöker meinst du??
Danke für schnelle Antwort.Ich muß schauen wie der Riesenschmöcker heißt.Gruß Freiheit
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