Wir (mein Freund und ich) haben jetzt eine neue Wohnung gefunden, 64 qm, 318 kalt zzgl NK.
Die ARGE zahlt den Höchstsatz von 297 EUR zzgl Heiz-und Betriebskosten für 60 qm. Die Kaution sowie Umzugskosten übernimmt sie nicht, da die Wohnung nicht angemessen ist. Soweit, so gut.
Da wir zurzeit eine Einbauküche haben, die dem Vermieter gehört, brauchen wir natürlich für die neue Wohnung eine Küche. Jetzt hat unser SB zuerst gesagt, könnte als Darlehen gewährt werden, da es keine Erstausstattung wäre. Ich habe ihn dann freundlich darauf hingewiesen, dass die Erstausstattung nicht nur für die erste Wohnung gewährt werden muss, sondern situationsabhängig, und dass weder mein Freund noch ich bisher eine Küche besessen oder von der ARGE bezahlt bekommen haben. Daraufhin meinte er dann, in dem Fall könnte es doch bezahlt werden, er müsse sich nochmal schlau machen.
Jetzt meine Frage:
Kennt jemand hier den konkreten Paragraphen, auf den wir uns berufen können? Wenn wir das nächste Mal dahingehen und er die Übernahme der Kosten immer noch nur als Darlehen gewähren will, möchte ich ihm gerne den Paragraphen nennen können, nach dem wir Anspruch auf die Bezahlung einer Küche haben.
Liebe Grüße und danke für eure Hilfe,
Jana