Scheidung eingereicht

  • Hallo,


    brauche nochmal euren Rat.
    Meine Noch-Ehefrau hat mir am Wochenende gesagt Sie hat die Scheidung eingereicht.
    Wir ( Noch-Ehefrau, 2 Kinder( 9+12) und ich) beziehen alle Harzt 4.
    Einen Bescheid über den Antrag auf Scheidung habe ich noch nicht erhalten.
    hier die Fragen:


    Wann muss ich die Veränderung der ARGE anzeigen ?


    Ich hätte die Möglichkeit zu meiner Mutter ins Haus zu ziehen, auf was muss ich achten um auch anteilig die Wohnkosten zu erhalten und daß meine Mutter und ich keine Bedarfsgemeinschft bilden ?


    Steht mir eine eigene Wohnung zu und wie teuer darf die sein ?
    Wohnen in München.


    Wenn wir zusammen in unseren Eigentumswohnung bleiben, wie funktioniert dann das Ganze ?
    Müssen dann doch getrennt berechnet werden oder ?


    Das wars fürs erste.
    Kommen mit Sicherheit noch mehr Fragen.
    Danke für die Antworten im vorraus.


    Gruß Klaus

  • Zitat

    ...Wann muss ich die Veränderung der ARGE anzeigen ?...


    Du musst Veränderungen anzeigen, wenn sie konkret sind oder werden. Mündliche Aussagen sind nicht bindend.


    Zitat

    ...Ich hätte die Möglichkeit zu meiner Mutter ins Haus zu ziehen, auf was muss ich achten um auch anteilig die Wohnkosten zu erhalten und daß meine Mutter und ich keine Bedarfsgemeinschft bilden ?...


    Um keine Haushaltsgemeinschaft zu bilden, müsst ihr einen Untermietvertrag vereinbaren. Die Mietkosten müssen tatsächlich an deine Mutter gehen. Dies kannst du mit einer Anweisungs- und Abtretungserklärung bewirken. Ferner solltest du und deine Mutter jeweils mit einer Eidesstattlichen Versicherung euch gegenseitig die Unterhaltsverpflichtungen ausschließen und bescheinigen, dass jeder für sich selber wirtschaftet, keine gemeinsame Konten und/oder Kontovollmachten existieren und keiner für den anderen einsteht.


    Zitat

    ...Steht mir eine eigene Wohnung zu und wie teuer darf die sein ? ...


    Dir steht eine Wohnung bis max. 45m² zu. Zur Berechnung klicke hier. Bitte ersetze die 105m² mit 45m².


    Zitat

    Wenn wir zusammen in unseren Eigentumswohnung bleiben, wie funktioniert dann das Ganze ?
    Müssen dann doch getrennt berechnet werden oder ?


    Wenn ihr zusammen in einer Wohnung bleibt, bleibt alles beim Alten, da ihr weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft seid. Du bist deiner (Noch-)Ehefrau und deinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Es sind gemeinsame Kinder vorhanden. Damit bleibt es eine Bedarfsgemeinschaft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo TheNextOne,


    Du hast mir geschrieben, dass keine Kontovollmachten bestehen dürfen,
    wenn ich in das Haus zu meiner Mutter einziehe.
    Habe nun aber eine Kontovollmacht von meiner Mutter nach dem Tode um alles regeln zu können.
    Ist diese o.k. ?


    Weiter haben mir meine Eltern das Haus vor 5 Jahren überschrieben.
    Siehe Beitrag vom 06.09.2008 unter Vermögensanrechnung.
    Habe ich damit Probleme ?


    Gruß Klaus

  • Hallo TheNextOne,


    Du hast mir geschrieben, dass keine Kontovollmachten bestehen dürfen,
    wenn ich in das Haus zu meiner Mutter einziehe.
    Habe nun aber eine Kontovollmacht von meiner Mutter nach dem Tode um alles regeln zu können.
    Ist diese o.k. ?


    Wenn die Vollmacht erst dann wirkt, wenn der Todesfall eingetreten ist. ist das OK. Wenn sie jedoch derzeit Gültigkeithat, kann es zu Problemen kommen.


    Zitat


    Weiter haben mir meine Eltern das Haus vor 5 Jahren überschrieben.
    Siehe Beitrag vom 06.09.2008 unter Vermögensanrechnung.
    Habe ich damit Probleme ?


    Gruß Klaus


    Solang das Haus zum Schonvermögen gehört, bzw. ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingeräumt wurde, ergeben sich keine Probleme.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D