Bis 2.12.2007 bekam ich ALG II. am 13.12.2007 stellte ich bei der ARGE einen Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung von 2006. Bereits am 19.12.2007 wurde mir diese auch genehmigt.
Bereits im Juni 2008 bekam ich die nächste Betriebskostenabrechnung, dieses mal für 2007. Da mir mein Antrag vom Dezember 2007 so schnell genehmigt wurde, obwohl ich zu dem Zeitpunkt keine ALG II mehr bezog, dachte ich, es funktioniert auch mit diesem Antrag schnell und komplikationslos.
Heute bekam ich jedoch schon die Antwort auf meinen Widerspruch, da mit mein Antrag vom Juni 2008 abgelehnt wurde und ich sofort Widerspruch einlegte. Mein Widerspruch wurde jedoch auch zurückgewiesen und ich frage mich warum???!!!
Also kurz und gut:
Antrag vom Dezember 2007 für Betriebskostenabrechnung 2006 genehmigt.
Antrag vom Juni 2008 für Betriebskostenabrechnung 2007 abgeleht.
Im ersten Bescheid hieß es, er wurde genehmigt, da ich zum Zeitpunkt der entstandenen Betriebskosten ALG II bezog. Im nächsten ntrag hieß es, er wurde abgelehnt, weil ich jetzt kein ALG II mehr erhalte, was aber beim ersten Antrag auch der Fall war.
Muss ich das jetzt verstehen? Was ist denn nun rechtens?