Hallo.
Ich werde demnächst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Diese wird so ungefähr 200 Euro betragen.
Jetzt habe ich schon gehört, daß ich nur 30 Euro davon behalten darf und anfallende Aufwendungen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung und angemessene Beiträge für eine Riester-Rente damit verrechnet werden.
Weiß jemand den Paragraphen dazu?
Meine Fallmanagerin kennt sich damit bestimmt nicht aus und ich möchte zu den 30 Euro wenigstens noch meine Kfz-Haftpflichtversicherung und meine Riester-Rente aus meiner Rente bezahlt bekommen.
Danke für jede Hilfe.
Gruß