Rente wegen Ewerbsminderung

  • Hallo.


    Ich werde demnächst eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen. Diese wird so ungefähr 200 Euro betragen.


    Jetzt habe ich schon gehört, daß ich nur 30 Euro davon behalten darf und anfallende Aufwendungen für eine Kfz-Haftpflichtversicherung und angemessene Beiträge für eine Riester-Rente damit verrechnet werden.


    Weiß jemand den Paragraphen dazu?


    Meine Fallmanagerin kennt sich damit bestimmt nicht aus und ich möchte zu den 30 Euro wenigstens noch meine Kfz-Haftpflichtversicherung und meine Riester-Rente aus meiner Rente bezahlt bekommen.


    Danke für jede Hilfe.


    Gruß

  • Aufwendungen für die Riesterrente sind nicht auf das ALG II anzurechnen (gem. § 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) und somit vom Einkommen abzuziehen.


    Die Kfz.-Haftpflichtversicherung ist aus den Regelleistungen zu bestreiten, daher wird diese nicht vom Einkommen abgezogen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D