Miete nicht angemessen, keine Kautionsübernahme

  • Hallo,


    ich bin Neu hier.


    Habe vor ein paar Tagen Hartz 4 beantragt und darf mir auch eine Wohnung suchen, welche 46qm und 325.- Euro inkl. Nebenkosten ohne HK nicht überschreitet.


    Nun habe ich eine 44qm Wohnung in Aussicht aber der Mietpreis beträgt 440.- Euro inkl. Nebenkosten und Heizkosten.


    Der Kaltmieten Preis beträgt 330.- Euro, Heizkosten sind 50.- Euro, Nebenkosten sind 60.- Euro


    Also ist die Wohnung 65.- Euro zu teuer! Nicht angemessen!!


    Ich habe nun mit der ARGE telefoniert und die meinten: ich kann natürlich die Wohnung mieten aber dann würde die ARGE die Mietkaution von 2 MM nicht übernehmen. :eek:


    Freunde von mir, wo ich zur Zeit wohne ( war 4 Jahre im Ausland) würden mir diese 65.- Euro mont. leihen bis sich meine Situation geändert hat.


    Was soll ich machen. :confused: Der Vermieter würde mich gerne als Mieterin haben wollen.


    hoffe auf Antwort


    danke


    Bonny17690

  • Da sich die Mietkaution an der Miete bemisst, wird kein Darlehen gewährt. Die Miete ist unangemessen, somit auch die Mietkaution.


    Hier ist die Frage, deine Freunde dir diese auch leihweise zur Verfügung stellen können. Da die Mietkaution angelegt wird, bringt sie Zinsen. Und eine Verfügung durch den Vermieter ist an enge Grenzen gebunden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Antworten.


    Okay, dann müsste ich meine Freunde fragen, ob sie mir das Geld für die Kaution leihen würden. Geh ich aber mal von aus.


    Kann die ARGE denn grundsätzlich NICHT zustimmen oder wenn ich die Differenz selber zahle ist das okay?:confused:


    Die Wohnung liegt ja noch im Bereich der qm. Ich hab mir schon ein paar angesehen, aber es ist immer wieder das gleiche Problem: entweder passt es von den qm nicht oder die Miete ist zu hoch oder es steckt noch ein Maker dazwischen.. Wie soll ich den denn noch bezahlen?


    Meine Freunde haben mir auf jeden Fall zugesagt, dass sie mir den Differenzbetrag so lange monatlich geben, bis sich meine Situation geändert hat.


    Ich hab auch hier gelesen, dass die ARGE min. 6 Monate auch die höhere Miete übernehmen muss.


    Ich hab echt keine Ahnung....:confused: :confused: :confused:


    LG
    Bonny

  • Die 6-Monats-Regelung findet nur dann Anwendung, wenn du vor der Hilfebedürftigkeit schon länger in der Wohnung gewohnt hast. Dies ist dadurch entstanden, um einen Umzug nicht immer erzwingen zu müssen. Vor allem dann nicht, wenn z.B. nur zur Überbrückungen von kurzzeitigen Hilfebedürftigkeit Leistungen gezahlt werden müssen.


    Da man evtl. von einem Betrugsversuch ausgehen könnte, wenn kurz vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit oder während der Hilfebedürftigkeit eine unangemessene Wohnung bezogen wird, wird dieses genau geprüft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • hallo zusammen,


    nun habe ich die ausgefüllte Mietbescheinigung vom Vermieter:


    Wohnungsgrösse: 44qm
    Kaltmiete: 330.- Euro
    Heizkosten ohne Warmwasser: 30.- Euro
    Betriebskosten ohne Heizkosten: 80.- Euro
    2 KM Kaution



    laut ARGE angemessen:
    325.- Euro inkl. Nk ohne Heizkosten


    wie ich schon geschrieben habe, würden mir meine Freunde die Differenz leihen.


    Ich war 4 Jahre in Ägypten und lebe nun getrennt von meinem ägyptischen Mann. Ich habe hier in Deutschland nichts mehr. Daher hab ich auch einen Antrag auf Erstausstattung gestellt. Wurde mir von der Sachbearbeiterin bei Antragstellung gesagt.


    Zur Zeit wohne ich bei meinen Freunden ( im Zimmer der Tochter), ich möchte so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung. Ist ja bestimmt auch zu verstehen.


    Was kann die ARGE machen? Kann ich das Angebot meiner Freunde annehmen und diese "unangemessene" Wohnung mieten???


    Ich weiss, dass mir dann die Zahlung der Mietkaution nicht zusteht.
    Wie sieht es denn mit der Erstausstattung aus? Die hat doch nichts damit zu tun.


    Brauche dringend Antworten. Will morgen früh zur ARGE


    Bonny

  • Wie du die Kosten senkst, ist dir überlassen. Daher würde ich das Angebot deiner Freunde in Anspruch nehmen (Darlehensvertrag über die MM als auch die monatlichen Mietkosten machen!!).


    Die Erstausstattung hat nichts mit der Wohnungsgröße zu tun. D.h.: Beantragen!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    jetzt hab ich doch mal richtig auf das "Merkblatt zu Unterkunfts - Heizkosten (Stand: Dezember 2007)" geschaut:


    Also da steht:


    Wohnort / Haushaltsgrösse: 45 qm 1 Person
    mein Wohnort: Gruppe 2 Mietstufe 4
    Max. gesamt 325.- Euro
    bei Nebenkosten von 1,30 Euro / qm
    entspricht das einer Netto Kaltmiete pro qm von 5,92 Euro


    Was darf ich denn nun?? Was ist denn nun "angemessen"???:confused:


    Danke im Voraus


    Bonny

  • Der Höchstbetrag errechnet sich bei einer Wohnung wie folgt:


    angemessene Wohnung für 1 Person: 45m²
    dann nimmst du den Mietspiegel deiner Stadt hier gehts zum Mietspiegel bei focus online
    und multiplizierst diese miteinander.


    Daraus ergibt sich die Kaltmiete.


    Die Nebenkosten errechnen sich sich wie folgt:
    Quadratmeterzahl der Wohnung x Betriebskostenspiegel
    Der Betriebskostenspiegel errechnet sich derzeit aus folgenden Bereichen:


    Grundsteuer: 0,20 €
    Wasser incl. Abwasser: 0,39 €
    Heizung: 0,85 €
    Aufzug: 0,16 € (nur, wenn vorhanden)
    Straßenreinigung: 0,05 €
    Müllbeseitigung: 0,18 €
    Gebäudereinigung: 0,14 € (nur, wenn keine "Kehrwoche der Hausbewohner/Mieter")
    Gartenpflege: 0,09 € (nur, wenn Gartennutzung erlaubt und nicht dem Mieter obliegt)
    Allgemeinstrom: 0,04 €
    Schornsteinreinigung: 0,03 €
    Versicherungen: 0,12 €
    Hauswart: 0,20 € (nur, wenn vorhanden)
    Antenne/Kabel: 0,10 €
    Sonstige: 0,05 €


    Bei den Nebenkosten darf nicht die Angabe des Vermieters zur Berechnung herangezogen werden!

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D