Kein Umzug gefordert-aber Mietanteil selber zahlen?

  • Hallo,


    ich bin neu und habe auch gleich eine wichtige Frage an euch.


    Bin alleinerz. Mutter 2 er minderj. Kinder.
    Mein 16jähr. Sohn war i.d. Sommerferien das erste Mal für länger als nur 2 Tage bei seinem vater- vorgesehen waren also 2 Wochen.
    Nun ist Sohn plötzlich auf dem Tripp....er will immer bei vater bleiebn
    (der Vater hat sicher viel beeinflusst-weil Vater gehts ums Geld- hat er mir selbst gesagt- dann hätte er jetzt ja ü. 500 € mehr im Monat)- also Unterhaltzahlungen 288,- eingespart und 154 Kindergeld, was er jetzt kriegen soll.
    Denn- er hat m. Sohn dazu überredet- sich bei ihm wohnlich anzumelden- ich erfuhr das erst, vom Amt, dass mein Sohn umgemeldet sei/ist.
    Warum vom Amt...fragen manche....ganz einfach...ich war sauer auf beide u. wir hatten eine Weile Funkstille.


    Nun aber schreibt mir das Amt......(jetzt nicht zitatmäßig)


    Sehr geehrte Fr. XXX
    angesichts der neu enstanden Situation haben sie nur Anspruch auf 60qm- Miete in Höhe von....


    Wir werden auf Berücksichtigung der finaziellen Einbüßen- Wegfall Unterhalt für die lfd. 6 Moante den kompletten Mietsatz zahlen. Nach Ablauf der 6 Monate sorgen sie bitte dafür, dass sie einen Mietanteil in Hphe von 65 € an den Vermieter selber Mietanteilig zahlen/überweisen.


    Schock
    Wie soll ich denn das machen?
    ich kann das gar nicht aufbringen. Wie soll ich das schaffen, ohne in Mietschulden zu geraten? Mir fehlen ja nun die 500,- ,weil mein Sohn zum Vater gemeldet.


    Kann das Amt das so einfach festlegen? Und wie sieht das mit Umzug aus? Davon hat das Amt in keinster Weise was erwähnt.


    Als 3 Personenhaushalt hat mir das Amt vor ca. 3 Jahren die Whg- ca. 78 qm- als angemessen bewilligt. Nun ist mein Sohn aber gegen meinen Willen ausgezogen. Zurück holen kann ich ihn nicht, wenn er nicht will.................(will er auch nicht, weil bei Daddy kann er draussen bleiben, solang er will....machen wann er was will- nix für Schule tun, am Oc den ganzen tag und Vater interessiert nicht, wo er sich ansonsten aufhält. Nur nachts irgendwann soll er dann daheim sein)Dagegen haben meine Regeln hier natürlich keine Chance.


    Er ist ohne meine Einwilligung zum Vater gezogen....JA sagt...darf er...Meldebehörde sagt...darf er, beide begründen, er sei 16 und könne das selber entscheiden.


    Ich bin allein sorgeberechtigt. und hab dennoch nichts zu sagen zu bestimmen.........nur Pflichten?????
    Aber scheint meine Entscheidung ja was für den As*** zu sein......hab ja gar kein Recht etwas zu entscheiden...wenn Gesetz Mutter/ Vater im Nachen fällt.


    Kann mir bitte mal jemand Rat geben? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich.
    Ach sorry...beziehe ALG II.


    Danke.....


    LG

  • Wenn du allein sorgeberechtigt bist, hast nur du zu entscheiden, wo sich dein Sohn aufhalten darf, solang er nicht volljährig ist. Daher ist die Ummeldung auf den Wohnsitz den Vater nicht rechtens. Dies ist durch einen Fachanwalt für Familienrecht zu klären (Beratungsbeihilfe evtl. Prozesskostenbeihilfe).


    Gem. § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II hast du durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken. Die ARGE kann dir durch die Aufzählung im Gesetz nicht vorschreiben, auf welche Weise du die Kosten zu senken hast. Da der ARGE bewußt ist, dass hier ein Konflikt mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht vorherrschen kann, hat sie dich nicht zwingen wollen, zunächst in eine kleiner Wohnung ziehen zu müssen und dann ggf. wieder in die alte zurück.


    Daher ist zunächst einmal Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Begründung: Klärung des Aufenthaltbestimmungsrechts.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,
    zunächst mal Danke für die rasche Antwort.


    Also, da mein Kind bereits 16 Jahre alt ist- so sagte mir das Jugendamt, als auch die hiesige Meldebehörde- kann ER selber bestimmen, wo er sich anmelden will. Er hat die Ummeldung mit der Beantragung seines Personalausweises in einem Zug gemacht.
    Rechtlich? Scheine ich keine handhabe zu haben- so die Behöreden.
    Heißt auch auch deutsch- mit dem Personalausweis kann sich mein Kind sogar in Pusselmuckel anmelden- ohne das ich was dagegen unternehmen kann.
    Ja- ich bin allein sorge- und Aufenthaltsbestimmungsberechtigt.
    Auch dies war den Behörden bei meinem Gang der Abklärung klar.
    Klare Aussage:
    Kind will bei Papa leben- darf er
    kind will bei Papa gemeldet sein- darf er
    WARUM- weil er das lt. Gesetz ab 16 Jahren darf- ohne die Mutter zu fragen- IRRWITZIG und widersprüchlich unsere Gesetze.
    Denn Aufkommen und Pflichten bestehen für die Mutter (Eltern) aber bis zum 18 Lebensjahr.


    Zum Mietanteil- kann ich da wirklich Widerspruch einlegen- obgleich mein Sohn beim Vater bleiben will- kann ihn ja nicht zwingen- siehe oberen Abschnitt-Gesetz!
    Danke für AW
    Gruß
    Biggi

  • Du kannst jederzeit den Aufenthaltsort deines Kindes bestimmen, solang er keine 18 ist. Die Aussage des Jugendamtes ist hier falsch. Du musst deiner Sorgepflicht nachkommen können. Dies ist nicht mehr gegeben. Selbstverständlich kann sich ein Jugendlicher anmelden, wo er will, er hat aber dazu entweder die Zustimmung des Erziehungsberechtigten haben oder trotzdem seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach deinen Vorgaben in deiner Wohnung haben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D