Da ich seit mehreren Jahren erwerbslos bin und im April 2008 Problemen mit dem JobCenter hatte, bemühte ich mich um eine Beratung bei einem Rechtsanwalt. Eine Berliner Rechtsanwältin erklärte mir vorab telefonisch, eine Beratung auf Basis eines Beratungsscheins wäre möglich, die Beantragung des Beratungsscheins durch die Rechtsanwältin ebenfalls. Erfreut vereinbarte ich einen Termin, erstaunt war ich jedoch, weil mir zuvor mehrere Rechtsanwälte erklärt hatten, Beratungsscheine werden in meinem Bezirk an Hartz IV-Empfänger nicht mehr erteilt; Beratungen wären nur gegen Vorkasse (100 Euro) möglich.
Im Verlauf der Beratung erwähnte die Rechtsanwältin, das eine Beantragung eines Beratungsscheins sinnlos ist, da keine erteilt werden. Inzischen sie mir eine Rechnung über 119 Euro geschickt. Ich habe der RAin nichts unterschrieben, was kann ich unternehmen ?
Besten Dank für Tips
Wolfgang