Hallo Ihr geplagten HARTZ IV Empfänger;(bin neu hier im Forum)-auch ich bin leider einer und habe ein Anliegen bzw.eine Frage:Muß ich einen Kurs der ARGE mitmachen obwohl ich einen 400,-€ Job habe-der mir auch noch Spaß macht-und dies zeitlich überhaupt nicht in den Rahmen paßt? Wenn ich nicht hingehe wird dann gekürzt? Falls ja würde ich natürlich sofort Widerspruch einlegen da doch meiner Meinung nach immer die Arbeit doch vorgeht und ich dieses Geld dringend benötige!!Bin jeden Tag ein paar Stunden beschäftigt.Wohne in Baden Württemberg.Vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden mit den dämlichen Kursen die sowieso keinerlei vernüftige Arbeit brachten.Ist nicht mein erster Kurs.Weiß hierzu jemand eine Antwort? Wäre toll und vielen Dank. Mach´s gut und nicht unterkriegen lassen !!
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wenn man die ev unterscrieben hat, ist es schwer die wieder abzulehen, jedoch kann man die ev abbrechen, wenn sie rechtswidrig ist.
dies kann man aber nur durch ansehen der ev erkennen
so kann die maßnahme sinnlos sein
z. B. computertraining für einen informatikerder 400euro job ist nebensächlich
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ich würde versuchen in gleitzeit zu kommen.Was heisst ein verdienst mit mindestens 401€ bis 800 € dann kann dir die arge nichts mehr wollen.jedenfalls kenn ich solch einen fall bei uns im saarland
Wenzel Horizont e.V
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Über den Sinn und Unsinn solcher Kurse kann man sicherlich diskutieren, jedoch ist es so, dass die Maßnahmen der ARGE vorrang haben, weil sie der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt direkt oder indirekt dienen (sollen). Ob sie es im Nachhinein auch tun, ist nicht relevant.
Daher ist der Kurs zu absolvieren.
Da der 400-€-Job "privates" Vergnügen ist, also lediglich zum "Aufstocken" der ALG II Leistungen dient, ist er nachrangig.
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Also seit wann ist ein 400€-Job privates Vergnügen, dies ist ein Minijob auf dem 1. Arbeitsmarkt und mit "Aufstocken" hat das garnichts zu tun. Mein Mann geht Vollzeit und wir gehören zu den Aufstockern, also würde dies ja auch privates Vergnügen sein!!!
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das ist der falsche Umkehrschluss...
Ihr habt als Einkommensgrundlage das Einkommen deines Mannes, er dagegen ALG II... das sind zwei unterschiedliche Grundlagen...
In seinem Falle ist es Aufstocken oder besser gesagt Aufbessern des ALG II.Also, bitte richtig lesen und nichts hineininterpretieren, was nicht dort steht!
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