Hallo ich bin neu hier in diesem Forum. Schön, dass es so etwas überhaupt gibt.
Ich werde wohl nach fast 1 Jahr Arbeitslosigkeit zum 1. Dezember in HARTZ IV kommen.
Nun besitze ich ein Auto, Wert ungefähr noch 3000 EUR. Da ich keine große Hoffnung mehr habe, bis Ende November einen Job zu bekommen, möchte ich Euch fragen, ob ich, wenn ich ab 1. Dezember in HARTZ IV komme, mein Auto abgeben muss. Es ist BJ 1994. Vielen Dank für Eure Auskunft.
Liebe Grüße von Augenstern55
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Nein, ein Fahrzeug bis zu einem Zeitwert von 7.500 € je Hilfebedürftigen, der erwerbsfähig ist, wird nicht als verwertbares Vermögen gerechnet. (§ 12 Abs 3 Nr. 2 SGB II). Die Kosten (Steuer, Versicherungen usw.) müssen jedoch aus den Regelleistungen bestritten werden.
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