Brauche einmal Euren Rat

  • Hallo ich bin neu hier in diesem Forum. Schön, dass es so etwas überhaupt gibt.
    Ich werde wohl nach fast 1 Jahr Arbeitslosigkeit zum 1. Dezember in HARTZ IV kommen.
    Nun besitze ich ein Auto, Wert ungefähr noch 3000 EUR. Da ich keine große Hoffnung mehr habe, bis Ende November einen Job zu bekommen, möchte ich Euch fragen, ob ich, wenn ich ab 1. Dezember in HARTZ IV komme, mein Auto abgeben muss. Es ist BJ 1994. Vielen Dank für Eure Auskunft.
    Liebe Grüße von Augenstern55

  • Nein, ein Fahrzeug bis zu einem Zeitwert von 7.500 € je Hilfebedürftigen, der erwerbsfähig ist, wird nicht als verwertbares Vermögen gerechnet. (§ 12 Abs 3 Nr. 2 SGB II). Die Kosten (Steuer, Versicherungen usw.) müssen jedoch aus den Regelleistungen bestritten werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D