Hallo alle zusammen bin neu hier was jetzt nicht so verwunderlich ist da die meisten sich mit gestzen recht gut auskennen, wie ich schon in einigen beiträgen gelesen habe.
So nun zu meiner Frage ist etwas kompliziert, aber wen einfach bräuchte ich keine hilfe.
Ich bin seit 8 Jahren geschieden und lebe in einer neuen Beziehung. nun habe 9ich dieses Jahr im Januar einen bescheid zur Auskunft über meine Finanziellen Mittel der letzten 12 Monate bekommen.
Nach § 60 Abs. 2 SGB II sollte ich binnen 4 Wochen alle geforderten Unterlagen und zum Beleg Kopieen von Konto Auszügen Gehaltsbescheinigung ez. einreichen anderenFalls drohe mir ein Bußgeld in höhe von 2000,- Euro
Die Arge wolle prüfen ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen mich bestehen dies bestimmt sich nach zivilrechtlichen Vorschriften so Deren Schreiben.
Unterhaltsleistungen nach § 33Abs. 1 bis 3 SGB II V. m. §§ 1601 ff. BGB
ich also meine EX-Frau angerufen was das solle und wieso Sie mich nicht einfach fragen könnte, ob es möglich währe den Unterhalt für die Kinde zu besprechen.
Worauf Sie mich fragt weas ich von Ihr wolle Sie hätte nicht mit der ARGE zu tuen den Sie gehe seit 1 1/5 Jahren arbeiten und währ kein leistungs Empfänger mehr.
daruf hin ich zum Anwalt dem das alles übergeben die übliche Prozedur Wiederspruch und abgelehnt neuer Wiederspruch und wieder abgelehnt Klage beim SG eingereicht, Verfahren abgeschlossen.
Jetzt komme gleich die Fragen moment geht sofort los noch ein paar Details weshalb ich eigentlich hier bin
in der ganzen Wiederspruch hin und her Geschichte kam Licht ins dunkle die ARGE wollte Geld von mir weil der neue Lebensgefährte meiner EX-Frau mit dem Sie seit 8 Jahren zusammen Lebt und die Rechtmässigkeit unseres Unterhaltsverzoicht den wir vor 9 Jahren bei unserer Trennung geschlossen haben waren der Stein des anstosses.
Ende ARGE hat verlohren und muss die Kosten des Verfahrens sowie meine und die Kosten meines Anwalts tragen.
Aber jetzt wird es richtig bunt ich habe schon wieder einen Bescheid bekommen und zwar diesmal wegen Unterhaltssicherung meiner Kinder 12 und 14 die im Haushalt meiner EX leben mit Ihrem neuen und nur er ist ALEG 2 empfänger.
so langsam weiss ich nicht mehr was ich tun soll offensichtlich Interresiert die nicht wie und was Recht is nur Ihre Statistik die wen sie wieder einen Harz IV aus dem programm haben. hat einer ne Idee wie ich das abwimmle.