Bedarfsgemeinschaft Hartz IV Empfänger und Arbeitender

  • Hallo Ihr Lieben!
    Brauche dringend Eure Hilfe! Ich beziehe ALG II, habe 2 Kinder 9 und fast 12 Jahre. Mein Freund und ich möchten nun gerne zusammenziehen, er ist Arbeitender und hat Netto 1400 Euro. Die Kinder sind nicht von ihm. Da meine Wohnung "zu groß" für die Kids und mich ist, bekomme ich nur anteilig Wohn-und Heizkosten. So habe ich im Moment einen Gesamtbedarf vón 1344 Euro wovon natürlich noch Kindergeld 308 Euro und Unterhalt 500 Euro abgezogen werden. Wobei mir mein Ex den nicht mal regelmäßig und im vollen Umfang bezahlt. Meine Frage nun: Mein Freund zieht sozusagen in die Bedarfsgemeinschaft. Wieviel wird mir von meinem Geld abgezogen, bzw. muß mein Freund dann für uns aufkommen? Gebe ich ihn nicht an droht mir eine dicke Strafe..oder nicht? :(


    Würde mich sehr über Hilfe und Antworten freuen...
    lg, Kasjupaja

  • Wenn du ihn nicht angibst, ist das Betrug bzw. versuchter Betrug. Also nicht nur die Kürzung deiner Leistungen bzw. evtl. sogar die Einstellung von Leistungen ist die Folge, du könntest evtl. auch eine strafrechtliche Konsequenz daraus erleiden.


    Dein Freund wird der BG zugeschrieben, weil Kinder zu versorgen sind. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass es gemeinsame Kinder sind (§ 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II in Verbindung mit § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II).


    Daher wird das Einkommen deines Freundes in die Berechnung deines Anspruches einfließen. Von den 1400 € Einkommen deines Freundes ist es ihm zuzumuten, den notwendigen Lebensunterhalt, der noch von ALG II finanziert wird, zu bestreiten. Da du lediglich noch 536 € durch die ARGE erhälst und sein Einkommen ausreicht, seinen und euren Unterhalt bei weitem zu finanzieren, wird dir ALG II nicht weiter bewilligt werden. Dies geschieht ab dem Tag, an dem ihr zusammenzieht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank...nun weiß ich mehr..:o)
    Bin auf Arbeitssuche wie eine Verrückte um meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten...aber nicht viel Chance bei "Alleinerziehende mit 2 Kindern"...und auf ALG II angewiesen...kann doch nicht war sein das mein Freund für mich und die Kids aufkommen muß?...Er geht schwer für sein Geld arbeiten und unterm Strich bleibt ja garnix mehr!!
    Ich muß also solang ich auf ALG II angewiesen bin allein leben...denn welcher Mann läßt sich schon sein schwer verdientes Geld abzwacken...vor allem weil es ja nicht mal seine eigenen kids sind...gibt es denn gar keine Chance? Ich bin sowas von enttäuscht....
    trotzdem vielen Dank nochmal...

  • Da Kinder zu versorgen sind, sehe ich keine Chance. Wenn ihr nur zu zweit wäret, hätte man mit Hilfe von Eidesstattlichen Versicherungen eine WG machen können.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ob er für die Kinder finanziell aufkommt oder nicht, ist hier nicht von Belang. Das Gesetzt sagt eindeutig aus, wenn Kinder im gemeinsamen Haushalt zu versorgen sind. Damit ist nicht die finanzielle Versorgung alleine gemeint. Dazu zählt Hilfe bei der Erziehung, bei Abwesenheit des Partners auf die Kinder aufpassen, Kontrolle der Hausaufgaben u. ä. -> Daher BG.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • wenn er nicht für die kinder aufkommen will und du die kinder dem grunde nach allein erziehst, kann die arge gar nichts und dann gibt es auch keine bg


    Hallo Advokat,


    und was heisst das genau??


    Ich schlage mich zur Zeit mit genau dem selben Problem herum! Wohne seit 5 Monatn mit meinem Freund zusammen + habe 2 Kinder.
    Mein Freund sagt, dass er es nicht einsieht, dass der Vater der Kinder KEINEN Unterhalt zahlt und er aber voll für uns zahlen muss!! Für mich - dass sieht er ein - jedoch nicht für meine Kinder. Er will sich sogar schon eine billige Wohnung suchen und auziehen!


    Was also kann man da machen? Ich bin sonst bald wieder alleine mit meinen Kindern!!!!


    verzweifelte Grüßen


    Arowana