Guten Morgen!
Ich bin Student und lebe derzeit noch in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Mutter (Hartz IV-Empfängerin).
Ich beziehe/bezog Bafög, doch meine Förderungshöchstdauer ist diesen Monat abgelaufen, d.h. ich bin ab sofort ohne jegliches Einkommen.
Die "Hilfe zum Studienabschluss" kommt für mich leider nicht in Frage, da ich noch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen bin und das in nächster Zeit auch nicht der Fall sein wird. Ein Bankdarlehen möchte ich möglichst vermeiden; allein deshalb, weil ich keinen Bürgen habe.
Ist es mir nun mit den Voraussetzungen
- ehemaliger Bafög-Empfänger
- Förderungshöchstdauer abgelaufen
- Voraussetzung zur "Hilfe zum Studienabschluss" nicht erfüllt
- Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter (Hartz IV-Empfängerin)
- 25 Jahre alt, daher kein Kindergeld und selbst krankenversichert
- kein sonstiges Einkommen
möglich, Hartz IV zu bekommen, damit ich meine monatlichen Ausgaben decken kann?
Für alle Antworten danke ich im Voraus.