Zu meiner Situation. Ich bin normal immatrikulierter Student (kein Urlaubssemester), meine Frau kümmert sich um die Kinder (2 Jahre; 14 Tage). Sie und die Kinder bekommen Leistungen (ALG II, Sozialgeld/hilfe) von der ARGE . Ich möchte das Elterngeld beantragen. Nach Auskunft der ARGE wird dann den Geschwisterbonus i. H. Von 75 € des Elterngeldes nicht von den Bezügen meiner Frau abgezogen.
Damit komme ich zu meiner Frage/Problem.
Kann meine Frau vermittelt werden, wenn ich das Elterngeld bekomme? Das möchte ich vermeiden, da ich studieren muss (was ich auch bei Elterngeldbezug darf!?) und meine Frau sich um die Erziehung unserer Kinder kümmern will, also nicht arbeiten gehen kann.
Meiner Ansicht nach hat meine Frau ein Recht darauf sowas wie Elternzeit zu nehmen auch wenn sie, oder gerade deshalb arbeitslos ist bzw. nicht arbeitet.
Die ARGE meint, ohne es begründen zu können, dass sie meine Frau vermitteln können, wenn ich das Elterngeld nehme. Was wäre wenn wir beide gleichzeitig in den ersten 6 bzw. 7 Monaten das Elterngeld nehmen? Kann dann eine Vermittlung erfolgen? Grundsätzlich kann ja nicht der Bezug von Elterngeld das ausschlaggebende Kriterium sein, da es nur 12 – max. 28 (gesplittet) Monate gibt, man aber nicht gezwungen werden kann vor dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Beschäftigung aufzunehmen.
Im Netz fand ich eine Begründung („Falls die Eltern eine gemeinsame Elternzeit nehmen, können sie allerdings nicht beide mit einer Unterstützung durch die Sozialhilfe rechnen, weil insoweit der Nachrang der Sozialhilfe gilt.“) auf der vermutlich auch die Argumentation der ARGE basiert. Ich denke jedoch, dass ich als Student davon ausgenommen bin.
Die ARGE kann mir darauf keine befriedigenden Antworten geben und reicht das Thema weiter.
Also nochmal die konkrete Frage: Ist meine Frau vermittelbar, wenn ich das Elterngeld nehme?
Für Eure auch gerne begründeten Antworten/Sichtweisen bin ich sehr dankbar.
Toni