Vermittelbarkeit bei Kinderbetreuung?

  • Zu meiner Situation. Ich bin normal immatrikulierter Student (kein Urlaubssemester), meine Frau kümmert sich um die Kinder (2 Jahre; 14 Tage). Sie und die Kinder bekommen Leistungen (ALG II, Sozialgeld/hilfe) von der ARGE . Ich möchte das Elterngeld beantragen. Nach Auskunft der ARGE wird dann den Geschwisterbonus i. H. Von 75 € des Elterngeldes nicht von den Bezügen meiner Frau abgezogen.
    Damit komme ich zu meiner Frage/Problem.
    Kann meine Frau vermittelt werden, wenn ich das Elterngeld bekomme? Das möchte ich vermeiden, da ich studieren muss (was ich auch bei Elterngeldbezug darf!?) und meine Frau sich um die Erziehung unserer Kinder kümmern will, also nicht arbeiten gehen kann.
    Meiner Ansicht nach hat meine Frau ein Recht darauf sowas wie Elternzeit zu nehmen auch wenn sie, oder gerade deshalb arbeitslos ist bzw. nicht arbeitet.
    Die ARGE meint, ohne es begründen zu können, dass sie meine Frau vermitteln können, wenn ich das Elterngeld nehme. Was wäre wenn wir beide gleichzeitig in den ersten 6 bzw. 7 Monaten das Elterngeld nehmen? Kann dann eine Vermittlung erfolgen? Grundsätzlich kann ja nicht der Bezug von Elterngeld das ausschlaggebende Kriterium sein, da es nur 12 – max. 28 (gesplittet) Monate gibt, man aber nicht gezwungen werden kann vor dem 3. Lebensjahr des Kindes eine Beschäftigung aufzunehmen.
    Im Netz fand ich eine Begründung („Falls die Eltern eine gemeinsame Elternzeit nehmen, können sie allerdings nicht beide mit einer Unterstützung durch die Sozialhilfe rechnen, weil insoweit der Nachrang der Sozialhilfe gilt.“) auf der vermutlich auch die Argumentation der ARGE basiert. Ich denke jedoch, dass ich als Student davon ausgenommen bin.
    Die ARGE kann mir darauf keine befriedigenden Antworten geben und reicht das Thema weiter.


    Also nochmal die konkrete Frage: Ist meine Frau vermittelbar, wenn ich das Elterngeld nehme?


    Für Eure auch gerne begründeten Antworten/Sichtweisen bin ich sehr dankbar.


    Toni

  • Da das Elterngeld für denjenigen gedacht ist, der in der Zeit des "Nachteilsausgleiches" (was anderes ist das Elterngeld nicht!) auch tatsächlich um die Versorgung der Kinder kümmert, zeigst du mit der Beantragung an, dass du von deiner derzeitigen Tätigkeit eine Auszeit nehmen willst. Dadurch wird deine Frau von der Versorgung der Kinder freigestellt, um einer Arbeit nachzugehen. Somit ist sie in dieser Zeit auch dementsprechend vermittelbar.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Da dann die Bezugsdauer reduziert, weil ja beide Elternteile auch die Versorgung durchführen, bleibt alles beim Alten. Du kannst weiterhin "nebenbei" studieren und deine Frau ist nicht vermittelbar, da sie dem Arbeitsmarkt nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Wobei ich Bedenken habe, dass eine gleichzeitige Elternzeit hier nicht zu tragen kommt, da deine Frau nicht in einem Arbeitsverhältnis steht und ihr somit diese nicht in Anspruch nehmen müsst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D