Brache sofort Rat bezgl. 400-Euro-Job und SGBII !!

  • Jau, ich gehöre leider zu den weniger glücklichen die SGB II bzw. HartzIV bekommen. So, nun aber folgendes Problem, wobei google mir nicht weiterhelfen kann/will:
    Vorwort:
    Ich war seit wenigen Wochen Schüler, und musste vom 1. + 2. Studiensemester zurücktreten und sollte eigentlich dieses Jahr sofort wieder anfangen. Da die Schule es aber vermurkst hat, mir wegen Kurswahlen bescheid zu geben, war keine Wiederaufnahmen mehr möglich, also in dem Sinne jetzt richtig Arbeitslos bin, da kein Schüler mehr. Da ich aber nun in den Sommerferien einen 400-Euro-Job an Land gezogen habe und jetzt wieder der halbjährliche Formularkram kam, bin ich sehr verwirrt. Zum einem würde ich jetzt arbeitslos sein, aber auf 400-Euro-Basis gerne weiterarbeiten.


    Aufgrund dieser Miserie ist es mir erst möglich Herbst 2009 eine Ausbildung beginnen, da alle bisherigen kurzfristigen Bewerbungen ins Leere liefen. Aber, bekommt meine Mutter denn trotzdem noch mein Kindergeld weitergezahlt (Bin 20 Jahre alt) (PS: Wir wohnen schon in einer Unterkunft)? Würden mir die Leistungen vom Amt dennoch weiterhin für ein Jahr zur Verfügung stehen? Es würde uns sehr das Genick brechen, wenn da Kindergeld + Sozialleistungen für mich wegfallen, da sogar die weniger 400 Euro als Aushilfe auch eigentlich viel zu wenig für uns sind (Mutter, Ich 20, und mein Bruder 18). Ich bin total verzweifelt, hoffentlich kann mir einer von euch hier im Forum weiterhelfen, echt, das wäre total meine Rettung!!
    Bei weiteren offenen Fragen, bitte in diesem Thread fragen!


    mfg
    Kevin

  • Das Kindergeld wird bis zum 21. Lebensjahr weitergezahlt. Das Kindergeld wurde bereits vorher als Einkommen von den Leistungen abgezogen und wird es auch weiterhin.


    ALG II wird für dich weiterhin gezahlt. Der 400-€-Job wird jedoch als Einkommen abgezogen. Bevor du dich erschrickst, kann ich dich beruhigen, dass nicht das gesamte Geld angerechnet wird. Von den 400 € hast du eunen Freibetrag der sich aus 100 € + 20% vom Rest errechnen lässt. Das heißt, 100 € sind grundsätzlich ohne Berechnung, und von dem Rest werden 20% anrechnungsfrei bleiben.


    Beispiel: du bekommst ausbezahlt 342 €, davon werden 100 € pauschal abgezogen. es verbleibt ein Rest von 242 €, davon werden 48,40 € nicht berechnet. Das ergibt, dass dir 193,60 € von deinen ALG II Leistungen als Einkommen abgezogen werden.


    Überschriften kannst du ändern, wenn du bei deinem Beitrag auf Ändern klickst und anschließend auf Erweitert ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank für die Info. Dann wirft sich mir aber noch zwei weitere Fragen auf, und zwar bekommt man ja niemals volle 400 Euro ausgezahlt, sondern mal 200 oder 300. Muss ich dem Arbeitsamt das monatlich melden, oder wie soll das überprüft werden? Die zweite wäre, wenn das Kindergeld ab dem 21. Lebensjahr wegfällt, wird der fehlende Betrag durch HartzIV ausgeglichen?


    mfg
    Kevin

  • Also ich kenn das so von meiner Mutter das sie jeden Monat ihre Abrechnungen dem Amt vorlegen muß.Sie arbeitet auch auf 400 euro Basis...und sie hat immer 400 euro jeden Monat.nicht mehr und nicht weniger..und von den 400 euro werden ihr jeden monat knapp 200 euro abgezogen

  • Bei genau 400 € müssten 240,- € bei deiner Mutter abgezogen werden, dann stimmt die Rechnung.

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    Gruss R.


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