Freundin Schwanger was nun???

  • Ersteinmal mal hallo!


    Meine Freudin 23 ist schwanger,sie wohnt jetz noch bei einem kumpel,
    ich bin 22 wohn bei meinen eltern, sie hatte vor 6monaten eine zusammen
    bruch und ist seit dem krankgeschriebn,ich bin arbeitssuchend naja berlin
    nich so einfach,hat meine freundin jetz anspruch auf eine wohnung? Zu ihre mam
    kann sie nich weil sie hat ne 3raum wohnung und selber noch 2kinder hat und
    wie sieht es dann mit mir aus kann ich da mit hinziehn und hab dann auch anspruch
    oder bekomm ich weiterhin nichts und meine eltern müssen für mich aufkommen?
    Wäre echt nett wenn mir wer auskünfte gebn könnte hab auch schon nen bissel
    im forum geschaut aber nich das passende gefunden.




    Ganz lieben gruß!

  • Wenn das Kind von dir ist, könnte hier ein "sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund" gem. § 22 Abs. 2a Nr. 3 SGB II geltend gemacht werden. Es ist dann anzuführen, dass ihr eine gemeinsame Familie gründen wollt. Dann könnt ihr gemeinsam eine eigene Wohnung beziehen.


    Dann würden euch auch Leistungen (Regelleistungen + KdU) zustehen und bei deiner Freundin dann auch Mehrbedarf für Schwangere und bei Geburt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hey ertsmal vielen dank für diese schnelle antwort!!


    Ja das kind ist von mir sie ist jetz im 2monat schwanger,
    was heißt "sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund"
    kenn mich mit paragraphen wenn es denn so geschriebn
    wird :D überhaupt nicht aus:D könntest du mir das
    eventuell näher eklären weil ich möcht da nich unvorbereitet
    erscheinen weil die bei amt wollen einen eh meist nich helfen:(
    aber nja gut das is wieder nen anderes thema!


    Vielen dank schonmal im Vorraus!!

  • Das ist der Wortlaut im Gesetz. Ein solcher Grund liegt vor, wenn z. B. ihr eine Familie gründen wollt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D