hallo ....
wir leben in einer doppelhaushälfte und bewohnen 150m² mit 5 personen.
ich habe gelesen,dass man für eine mietwohnung für 5 personen 105m² als angemessen sieht.
für eigenheime liegt die angemessene wohnungsgröße anders.
da sind es für 4 personen 130m² und für jede weitere person 20m² mehr.
also wären ja unsere 150m² als angemessen zu sehen.
wir bekamen für 3 monate deutlich mehr unterkunftskosten (es wurden also für 3 monate diese 150m² anerkannt)und wurden gebeten,ab dem 4. monat die kosten zu senken oder auszuziehen.
uns würde für 5 personen nur 105 m² zustehen.
nach einem widerspruch wegen der berechnung der wohnungsgröße(das amt rechnet mit 105m² obwohl uns 150m² zustehen)bekam ich ein schreiben,in dem ich massiv gebeten wurde ,den widerspruch zurückzunehmen.warum auch immer..ich hab es nicht gemacht.
meine frage ist folgende...
wieso bekommen wir nur 3 monate deutlich mehr unterkunftskosten für 150m² und die ganze zeit vorher nicht?
wenn uns laut berechnungswert für eigenheime so wie so 150m² zustehen,dann müssten wir doch auch das geld dafür bekommen.
muss das jetzt nachgezahlt werden,weil es ja von beginn der antragstellung schon so war?
oder sehe ich das falsch?
vielen lieben dank an die interessierten unter euch.
LG mittendrin