Meine Tochter 22

  • Meine Tochter ist 22 lebt seid einem halben Jahr wieder zu Hause, sie hat seid dieser Zeit auch einen Freund ( 22) der schon ein Kind hat das bei ihm lebt. Wirklich kümmern tut er sich nicht , das Kind ist 20 Monate und kann nicht einmal sprechen. Miete, Strom oder Gas werden bei ihm nur selten gezahlt. Er bezieht Arge. ( nicht das die Arge diese Dinge nicht zahlt, nein er selber zahlt es nicht.) Erst hatte er Monatelang keinen Strom , nun hat er schon seid 4 Monaten kein Gas mehr.
    Nun kam letzte Woche meine Tochter an , Mama ich bin schwanger . Ich fasse das nicht.
    Seid dem geht das hier ab nur noch streit, sie ist auf Aggression, das Kindchen ist ja nicht so schlimm aber der Vater dazu das kann es ja nicht sein. Meine Tochter arbeitet verdient ca 700 Euro im Monat. Sie ist normalerweise sehr Arbeitsam. (Was man von ihm nicht behaupten kann denn er sagte erst .. Bei dem Gerichtstermin wegen des Sorgerechts hat ihm der Richter verboten das er arbeiten geht. Als ich dann auf das Urteil bestand hieß es das Jugendamt sagte er darf nicht arbeiten gehen.) Ich würde meiner Tochter so gerne helfen aber ihm nicht ich werde so eine Sozialschmarotzerei nicht unterstützen. Nun habe ich gehört das ich für mein Kind bis zum 25 Lebensjahr auf zu kommen habe. Das selbst wenn es hier unerträglich ist ich sie Finanziell unterstützen muss.(Somit würde ja auch ihm mein Sauer verdientes Geld zu gute kommen) Ist das wirklich so oder bekommt sie mit dem Kind Hilfe von der Arge. Sie kommt auch nicht zur Vernunft, ich befürchte die nächste Generation Schmarotzer wird geboren und sie wird auch zu einem solchen... Ich weiß mir keinen Rat mehr kann man mir hier Tips geben. Ich möchte doch nur nicht, das mein Kind und mein Enkel so sinken. Bitte um Hilfe bin echt verzweifelt.

  • Hallo Petra,


    es ist zwar richtig, dass du für deine Tochter noch unterhaltspflichtig bist, aber nur so lange deine Tochter unter 25 ist und ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann oder sie eine schulische Ausbildung oder ähnliches macht (bis 30).


    Wenn deine Tochter ein eigenes Kind hat, bist du nicht unterhaltspflichtig für sie und das Kind.
    Die beiden (bzw. mit dem Kindsvater) bilden dann eine eigene Bedarfsgemeinschaft und haben Anspruch auf ALG2 sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selber bestreiten können.
    Deine Tochter kann in diesem Falle auch eine eigene Wohnung beziehen bzw. mit dem Kindsvater eine gemeinsame Wohnung beziehen.

  • Hallo Petra


    ich hoffe, dass ich dich jetzt erstmal beruhigen kann.


    Da deine Tochter erwerbstätig ist, unterliegt sie der Regelung des "Hausarrestes" nicht. Sie würde, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht, eine eigene BG bilden. Solang sie jedoch bei dir wohnt, würdet ihr eine Haushaltsgemeinschaft bilden. Durch die Haushaltsgemeinschaft mit dir wird davon ausgegangen, dass du deine Tochter finanziell unterstützt. Dies ist jedoch nicht mehr notwendig. Du könntest ihr also den "Unterhalt" versagen und sie hätte dann Anspruch auf ALG II, wenn ihr Einkommen nicht ausreicht.


    Da ich deiner Schilderung entnehmen kann, dass der Freund deiner Tochter eine eigene Wohnung hat, müsste sie (zumindest) zu ihm ziehen. Durch die Schwangerschaft ist davon auszugehen, dass sie eine Familie gründen wollen. Dies ist ein "sonstiger schwerwiegender Grund" nach § 22 Abs. 2a Nr. 3 SGB II, der ihr die Übernahme ihrer Kosten für eine angemessene Wohnung zusichert.


    Schwangere, die einen Anspruch auf Mehrbedarf haben (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II) haben auch den Anspruch auf eine eigene Wohnung. Ferner, wie ich hier nunmehr mehrmals bestätigt bekommen habe, haben auch viele ARGEN Schwangerschaften ab der 13. SW als schwerwiegenden Grund nach § 22 Abs. 2a Nr. 3 SGB II anerkannt. Beide Aspekte sind jedoch nur dann relevant, wenn sie sich nunmehr doch von ihrem Freund trennen würde oder nicht bei ihm einziehen kann. Letzteres ist anzunehmen, da es zu Zahlungsschwierigkeiten durch den Freund gekommen ist und die Versorgung mit Strom und Gas daher nicht immer gewährleistet ist. Ob deine Tochter in der Lage und auch willig ist, das zu organisieren, kann ich hier nicht beurteilen und ist auch rechtlich nicht relevant.

    Soweit zum rechtlichen Aspekt. Nun kommt der schwierigste Teil, der moralische Aspekt.


    Du selber schreibst, dass du verhindern möchtest, dass deine Tochter und dein Enkel so tief sinken. Aber: vielleicht rüttelt es deine Tochter auf, wenn sie merkt, wie gut es ihr bis dahin ging und sie nun auf eigenen Füßen stehen muss und dafür auch Verantwortung tragen muss. Auch dies ist Erziehung.


    Da deine Tochter finanziell abgesichert wäre. falls sie und ihr Freund nicht in der Lage sind, den Lebensunterhalt gemeinsam zu erwirtschaften, kannst du deine Hemmnisse, deine Tochter vor die Tür zu setzen, getrost auf die Seite schieben.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vielen Dank ich habe meine Tochter nun gebeten zum Amt zu gehen und aus zu ziehen, Die Sache nimmt mich so mit das ich Herz Probleme bekommen habe.
    Und ich denke das dies die Sache nicht Wert ist das ich daran zerbreche.
    Lieber ein Schrecken mit Ende als ein Schrecken ohne Ende denke ich mittlerweile,
    Ich danke dir sehr du hast mir wirklich geholfen.
    Ich denke nun muss auch ich erwachsen werden.


    LG Petra