Mutter ALGII, Vater Grundsicherung, Sohn Bafög will ausziehen. Dürfen Eltern bleiben?

  • Hallo Leute!
    Ich habe eine dringende Frage...


    Ich werde ab Oktober studieren und habe auch schon Bafög beantragt. Im Moment bekomme ich zusammen mit meiner Mutter ALG II, mein Vater bekommt Leistungen von der Grundsicherung. Da ich als Bafög-Empfänger aus der Wohnung der Elter ausziehen kann, will ich auch von dieser Möglichkeit gebrauch machen. Nur bin ich mir nicht sicher, ob die ARGE und die Grundsicherung meinen Mietkostenanteil übernehmen werden. Die 3-Zimmerwohnung (ca. 75qm), in der ich jetzt mit meinen Elter wohne, kostet 390€ (Kalt + Nebenkosten) und gilt in meiner Stadt als nicht teuer. Die ARGE übernimmt für mich momentan 1/3 der Mietkosten.


    Ist es realistisch, dass es auch zwei Personen erlaubt sein wird, in dieser Wohnung zu wohen, oder muss ich befürchten, dass, wenn ich ausziehe auch meine Eltern gezwungen sein werden auszuziehen, weil niemand meinen Mietkostenanteil übernehmen wird.


    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten


    Gruß
    g-vk

  • Da du aus der BG herausfällst, wird dein Anteil gestrichen. Da die Wohnung von der Größe her nicht angemessen ist (60m² wären angemessen), werden nur die Kosten für 60m² gezahlt. Die ARGE wird deine Eltern auffordern, sich eine angemessene Wohnung zu suchen, unterzuvermieten oder sonstwie die Kosten zu senken. Dafür werden 6 Monate Frist gesetzt. Solang werden auch die höheren Kosten gezahlt, danach auf die angemessenen Kosten reduziert.


    Solltest du in der Wohnung bleiben, werden trotzdem deine Kosten abgezogen. Diese hast du dann durch Bafög, Kindergeld usw. zu finanzieren. Evtl. kannst du auch Wohngeld als Zuschuss beantragen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • TheNextOne, danke für die schnelle Antwort.


    Ich habe heute telefonisch mit meiner Sachbearbeiterin aus der ARGE gesprochen, sie meinte die Wohnung sei für zwei Personen angemesse und erklärte sich bereit, die Hälfte meines Mietanteils zu übernehmen, die andere Hälfte muss halt die Grundsicherung tragen. Sie hat nicht mal nach der Fläche gefragt, nur nach der Kaltmiete.


    Wisst Ihr vielleicht, ob die Grundsicherung die gleichen Sätze wie die ARGE hat, nach denen sie die Angemessenheit von Wohnungen beurteilt?


    Danke


    g-vk

  • Sozialhilfe (Grundsicherung) ist identisch mit ALG II in der Berechnung wie auch den Sätzen der Leistungen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D