Wie immer !!!

  • Hallo


    Ich Probiere ganz vorne An zu fangen.......


    Am 11 Aug. sollte ich an einer AGH Teilnehmen alles kein Problem ist auch der Einschul Tag meiner Tochter soweit zeigte sich die Arge noch von ihrer guten Seite.
    Der Träger war IBBV :eek: (Arbeitszeit von 8-15:30Uhr)da es diesen Tag nur einmal für meine Tochter gibt durfte ich an diesem Tag um die Einschulung nicht zu verpassen durfte ich früh genug gehen !!!!!
    In dieser 1Stunde die ich an diesem Tag dort war wurde mir einiges bewusst!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Der dortige Chef IBBV Sprach davon das wir e alle Schwarzarbeiter seien und wir ihm nichts zu erzählen bräuchten.....weil so wenig Teilnehmer gekommen sind.-
    die wo vorher für 400€ verdienst gemeldet waren Verdienen jetzt 401 € sind Sozialabgabe Pflichtig und so mit nicht mehr von der Arge greifbar !!!! und Verdienen dann den Rest Schwarz !!!!Obwohl noch Anspruch besteht????
    Ich hatte Eher den Eindruck das dies an der Firma oder wie man die nennen sollte IBBV????:confused: liegt.


    Weil das eine Beruflicheweiterbildung sein soll(mit Praktikas) gibt es keine Aufwands Entschädigung 1,02€ und in meinem Fall 0,11€ Fahrgeld am Tag mit dem Auto ist ca 1,4km. von meiner Wohnung entfernt.
    Da ich aus Gesundheitliche Gründen den Weg nicht zu Fuß lauf kann wollte ich eine Monatskarte für Öffentliche Verkehrsmittel 39€ weil das für Benzin niemals reicht wurde mir gesagt das die Maßnahme zu Teuer ist und es nur das Ausgerechnete Fahrgeld vom IBBV gibt Egal wie ich diese Maßnahme erreiche.


    Aus den beschriebenen Gründen musste ich meine Tochter im Hort der Schule die sie Besucht Anmelden
    Meine Frau ist Vollzeit beschäftigt.
    Nicht nur das ich drei Schulpflichtige Kinder habe(3mal Schulbücher und Bedarf- 1mal Erstausstattung Einschulung Tochter und das Kind hatte im August noch Geburtstag)
    Ich musste den Hort erst wieder Vorlegen 51€(auch im Aug.) + 63€ im Sept. Essens Geld.
    Da ich eine Woche vor Aug. Ende das Kind wieder Abgemeldet habe um mir weitere kosten zu Sparen hatte ich das Geld für diesen Hort und Essen immer noch nicht---es Dauerte 6Wochen bis ich das Geld auf meinem Konto hatte und dann war es für 2 mal Hort.(Hort Abmeldungen gehen bei unserem Hort nur nach Schuljahr Ende es ging nur Ausnahmsweise)
    Und heute erfuhr ich per Telefon das ich aus der Maßnahme genommen werde weil ich seit dem zweiten Tag Krank war und immer noch bin. (war heute morgen um 9Uhr Termin bei meinem Arbeitsvermittler)


    Desweiteren das ich das Komplette Hort Geld zurück bezahlen muss!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Obwohl ich das wegen der Arge tun sollte oder musste????????
    Selbst bei meinem Nachfragen weil bei dieser AGH Frauen mit Kindern daran Teilnehmen wo die Freunde-Ehemänner auch Arbeitslos sind brauchen sie nur Halbtags dort hin wollte ich das so auch war die Antwort der ARGE ganz klar dann muss ihr Kind in denn Hort gehen!!!!!!!(Aber erst wurde ich wieder sehr Freundlich gefragt und ihr Frau was macht die........ohne Worte:mad:)
    Ich bin gerne bereit das im Sept. Bezahlte Hort Geld zurück zu bezahlen!!!!!!
    Begründung der ARGE es wäre nicht nötig gewesen das Kind in den Hort zu Schicken weil ich ja Krank zu Hause wäre....also kein Bedarf......


    Dann hat mein Ältester Sohn am 01August eine Lehre begonnen ohne Absprache bei einem Brutto von 389€ und Netto 315 € wurde mir 295€ (im Sept.)von meinen Arge Bezügen Abgezogen.


    Uns ist noch nicht klar wie das jetzt weiter gehen soll Finanziell und was darf die Arge und was nicht?????


    Ich hoffe auf Antwort !!!!!


    Viele Dank im voraus euer


    BLACK-ARGE:cool:


    Horizont e.V

  • Fangen wir mal unten an:


    Das Lehrgeld wird zum Einkommen der BG hinzugerechnet, also abgezogen. Das ist insofern richtig. Dagegen kannst du nix machen.


    War deine Tochter tatsächlich im August im Hort? Wenn nein, ist die ARGE auch berechtigt, den August zurückzufordern, da du ja ab dem 2. Tag krankgemeldet warst. Ein Hort war demnach nicht mehr erforderlich. Außer deine Erkankung schließt eine Betreuung deiner Tochter aus gesundheitlichen Gründen prinzipiell aus.


    Über die Art und Weise des Vorgehens und der Behandlung bei der IBBV brauchen wir uns nicht unterhalten, das liegt auf der Hand, dass diese, wie sehr oft, unter aller *** war.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • Erst ein mal Danke:o


    Das daß Gehalt meines Sohnes aus der Lehre Angerechnet wird ist mir auch klar aber niemals in dieser Höhe von 295€ von unserer Bedarfsg. abgezogen wird.....der Lohn meiner Frau wird ja auch verrechnet !!!!
    Und mit dem Hort ist es so sie ging ab 11 Aug. in den Hort das kann ich Schriftlich haben und wenn man 6 Wochen für einen einfachen Antrag braucht entstehen solche Verwirrungen mit 2 mal Überweisen Hort !!!


    Das ich den 1 Monat wo zuviel war Zahle ich selbst verständig zurück !!!!!


    Aber wenn sie auf den Aug. auch bestehen werde ich sofort einen Rechtsbeistand hin zu ziehen !!!!!!!


    BA

  • Deswegen fragte ich ja, ob si tatsächlich im Hort war. Das ist ausschlaggebend.


    Wenn sie nicht drin war, während du krankgeschrieben warst, ist die Rückzahlung rechtens.


    Wenn sie drin war, ist es strittig.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Zum Sohn, der Lehrgeld bezieht!


    Wie hoch wäre sein Mietanteil?


    Ich muss hier zu Bedenken geben: Lehrgeld + Kindergeld - Mietanteil dürfte höher sein als der RS in Höhe von 281 € - somit wäre der Junge raus aus der BG und die Arge darf auf keinen Fall, dass Azubi-Geld von euren H4 abziehen.

  • Könnte aber auch nicht hinkommen... Die Berechnung wird knapp. Das Kindergeld wird nur dann seinem Einkommen hinzugerechnet, wenn er nicht mehr im Haushalt seiner Eltern lebt.


    Sollte also sein Lehrgeld von 315 € - Mietanteil die Leistung von 281 € übersteigen, stimmt deine Rechnung, was ich bezweifle.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Erstmal ist den Kindern zuzuordnen und nur wenn es einen "Überhang" gibt, dann wird es dem Berechtigten zugeteilt. Und ich denke mal in dieser Konstellation wird kein Überhang übrig bleiben. Auch deshalb fragte ich nach dem Mietanteil.;)

  • Nur, wenn es ihm ausgezahlt wird, ist es sein Einkommen, wenn er bei den Eltern wohnt, ist es das Einkommen seiner Eltern, da diese ihm zum Unterhalt verpflichtet sind. Sollten sie ihm dieses auszahlen, muss er davon+Lehrgeld seinen Lebensunterhalt selber bestreiten. Er darf dann aber von seinen Eltern nicht zusätzlich versorgt werden. Daher geht man von vorneherein davon aus, dass Kinder, die bis zum 25. Lebensjahr noch im Haushalt der Eltern leben und Kindergeld bekommen, von den Eltern versorgt werden und daher ist das Kindergeld den Eltern als Einkommen zu berechnen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich gehe konform mit deinen Ausführungen, aber unsere Arge macht es wie ich es ausgeführt habe, das KG wird erst dem Kind zugeordnet und der "überschießende" Teil wird dann den Eltern angerechnet.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei der Konstellation bei Black-Arge etwas vom KG übrig bleibt, so dass man noch was bei den Eltern anrechnen kann, auch deshalb ist es wichtig den Mietanteil zu kennen.