Kinder, Krankenversicherung

  • Guten Tag,
    ich hatte im Juli ein Schreiben meiner Krankenkasse bekommen, in dem ich darum gebeten wurde die ALG2-Bescheide von diesem Jahr einzureichen. Die Bescheide hatte ich dann auch eingereicht. Im August bekam ich eine Rechnung meiner Krankenkasse in Höhe von knapp 3000 € incl. Mahngebüren ohne Kommentar. Ein Anruf bei meiner Krankenkasse brachte mir die Neuigkeit, dass das Arbeitsamt seit März keine Beiträge für mich bezahlt. Die Krankenkasse hätte das Arbeitsamt mehrmals versucht zu kontaktieren, dieses hätte sich aber nicht gemeldet. Der Sachbearbeiter sagte er werde sich aber nochmals darum kümmern. Am nächsten Tag rief eine Sachbearbeiterin der Krankenkasse bei mir an und sagte, dass das Arbeitsamt behauptet, dass ich nachträglich seit März keinen Anspruch auf ALG2 habe und Sie daher keine Beiträge bezahlen würden.


    Nun kurz zu meiner Situation:
    - ich bin 41 Jahre alt, studiere (noch 2 Semster, dann bin ich fertig) und habe 2 Kinder (20 und 18 Jahre alt)
    - ich bekomme weder Bafög noch irgendeine Unsterstützung des Arbeits-/ Sozialamts
    - ich bekomme Wohngeld (72 €)
    - meine Söhne haben Einkünfte (Unterhalt, Lehrgeld, Kindergeld)
    - meine Söhne und ich bilden eine Haushaltsgemeinschaft, bei der meinen Söhne der Rest für ihren Lebensunterhalt, sowie anteilig Miete bewilligt wurde, mir wurde bis zum Juli (mein jüngster Sohn wurde 18) ein Mehrbedarf für Alleinerziehende bewilligt.


    Ich hatte das Arbeitsamt, das mich nicht darüber informiert hatte, dass es seit März keine Krankenkassenbeiträhge bezahlt, angeschrieben, sie über die Rechnung, die mir die Krankenkasse geschickt hat informiert und über eine Klärung der Sache gebeten. Nun bekam ich folgenden Brief:
    Sie haben nach Paragraph... keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, weil Sie Studentin sind. Da Sie jedoch alleinerziehend sind, wurde Ihnen der Mehrbedarf für Alleinerziehende gewährt. Auf Grund dessen wurden Sie über den Leistungsbezug bei der ... Krankenkasse krankenversichert. Da Ihr jüngstes Kin am ... das 18. Lebensjahr vollendet hat, fällt mit diesem Tag der Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende weg. Somit stehen Sie ab diesem Tag nicht mehr im Leistungsbezug und können ab dem 05.07.2008 nicht mehr krankenversichert sein.
    Das Arbeitsamt schreibt weiter, dass ihnen keine Schreiben meiner Krankenkasse vorliegen würden, die Abmeldung jedoch korrigiert ab dem 04.07.08 an die Krankenkasse übermittelt wurde und ich ab dem 05.07.08 nicht mehr versichert sei.


    Zu dem Zeitraum von März bis Juli haben Sie sich nicht geäußert.
    Ist das so rechtens? Es ist für mich unglaublich schwierig für meinen Unterhalt aufzukommen, für die Krankenkasse wären das zusätzlich 130 € (keine Studentenversicherung wegen Alter). Wie sind meine Kinder versichert, wenn ich das nicht schaffe?


    Nun kam heute wieder ein Schreiben der Krankenkasse mit einer Rechnung der Beiträge ab März + Mahngebüren. So etwas kann einen echt erledigen.
    herzliche Grüsse
    Angelika

  • Auf der einen Seite schreibst du, du erhälst weder Bafög noch irgendeine Unsterstützung des Arbeits-/ Sozialamts, etwas weiter unten schreibst du jedoch, dass dir Mehrbedarf für Alleinerziehende gewährt und auch gezahlt wurde.


    Es ist richtig, wenn die ARGE Leistungen komplett einstellt, weil kein Anspruch mehr besteht, auch eine Krankenversicherung nicht mehr besteht. Wenn du in dem Zeitraum vom 05.07. bis heute deine Krankenkasse in Anspruch genommen hast, bist du zur Zahlung der Beiträge verpflichtet.


    Hier ist es wichtig, den Paragraphen zu kennen, den die ARGE dir genannt hat. Evtl. kann hier durch einen Widerspruch dir doch noch Leistung gewährt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • danke, für Deine Antwort,
    also ich habe laut Schreiben nach §7 Abs. 5 SGB II keinen Anspruch auf Leistungen.
    Mir ist nicht ganz klar, wie der Mehrbedarf mit der Krankenkasse zusammenhängt.
    Und wenn ich nicht krankenversichert bin, was ist dann mit meinen Kindern, die ja Anspruch auf Leistungen haben?
    Gruß
    Angelika

  • Ok, das erklärt einiges.


    Du wirst durch die Höhe des Unterhalts und Kindergelds kein BaFöG erhalten, hättest aber theoretisch Anspruch darauf. Daher werden dir keine Leistungen gewährt.


    Da du keine Regelleistungen erhälst, seid ihr keine BG sondern eine Haushaltsgemeinschaft.


    In einer Haushaltsgemeinschaft sind lediglich die Personen krankenversichert, die auch Leistungen erhalten. Da hier aber vermutlich noch das Familienversicherungsprinzip greift, musst du für Krankenkassenbeiträge aufkommen. Da du nicht gesetzlich versichert bist (weder durch einen Arbeitgeber noch durch einen Sozialleistungsträger), musst du dich freiwillig versichern.

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    Gruss R.


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  • Ich erhalte kein Bafög, weil ich 41 Jahre alt bin und ich keine Kinder habe, die unter 10 Jahren alt sind.
    Gibt es keine andere Möglichkeit? Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ich die 130 € zusätzlich aufbringen soll.
    Ich habe auch mal etwas davon gehört, dass ein Darlehen gewährt werden kann, wenn das Studienende in Sicht ist.
    Gruß Angelika

  • oder so (Alter), das hatte ich nicht mehr beachtet ;-)


    Die Frage wegen dem Darlehen kann ich dir leider nicht beantworten, da ich nicht weiß, ob es auch dort eine Altersgrenze für Studenten gibt. Es ist außerdem eine Kann-Bestimmung. Somit ist grundsätzlich keine Antwort hier möglich.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • Hallo Ange,


    du schreibst dass deine Söhne eine Lehre machen.
    Dann sind deine Söhne selber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert und zahlen vom Lehrgeld auch eigene Beiträge.
    Sobald du keine Leistungen vom AA bekommst bist du auch nicht krankenversichert und du musst dich bei deiner Krankenkasse als freiwillig Versicherte melden.
    Die werden dann die Beiträge rückwirkend zum 05.07. von dir verlangen.
    Es gibt seit dem 01.04.2007 eine Krankenversicherungspflicht für gesetzlich Versicherte in Deutschland.
    Beim Rest kennst sich TheNextOne viel besser aus als ich.


    Gruß Klaus