Hallo,
ich habe folgende Frage (n):
Nach der Trennung von meinem Mann bin ich auf Hartz IV angewiesen, da er für mich und meinen Sohn keinen Unterhalt zahlt.
Ich wohne in einem Eigenheim was die Arge mit knapp 300 Euro unterstützt. Nächstes Jahr im August endet meine Elternzeit und ich werde wieder arbeiten gehen.
Nun meine Frage:
Ich habe einen Freund der zu mir ziehen möchte. Er selbst ist berufstätig und zahlt Unterhalt für 3 Kinder sodass ihm nur der Selbstbehalt bleibt. Unterstützen könnte er mich und meinen Sohn also nicht.
Nun gibt es ja diese Eiletscheidung:
Nach einer Eilentscheidung des Landessozialgericht Hamburg findet eine Anrechung von Einkommen und Vermögen des Partners beim Arbeitslosengeld II findet regelmäßig nicht statt, wenn ein Paar noch nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. (L 5 B 21/07 ER AS)
Ist es nun richtig das die Arge mir die Leistungen nicht streichen kann, solang wir nicht länger als ein Jahr zusammen leben?
Kann mir die ARGE überhaupt alle Leistungen streichen in einem solchen Fall? Denn für meinen Sohn muss mein LG ja nunmal garnicht aufkommen.
So wie ich das o.g. Urteil verstehe könnte er bei mir einziehen ohne das die ARGE etwas dagegen machen könnte. Oder sehe ich das falsch?
Ich würde es natürlich melden, auch das er sich mit ca. 100 Euro an den Kosten des Hauses beteiligt, was die ARGE ja dann ruhig in Abzug bringen könnte.
Ich bitte um Hilfe was ich am besten machen kann. Vielen Dank.