Lebensgemeinschaft?

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage (n):


    Nach der Trennung von meinem Mann bin ich auf Hartz IV angewiesen, da er für mich und meinen Sohn keinen Unterhalt zahlt.


    Ich wohne in einem Eigenheim was die Arge mit knapp 300 Euro unterstützt. Nächstes Jahr im August endet meine Elternzeit und ich werde wieder arbeiten gehen.


    Nun meine Frage:


    Ich habe einen Freund der zu mir ziehen möchte. Er selbst ist berufstätig und zahlt Unterhalt für 3 Kinder sodass ihm nur der Selbstbehalt bleibt. Unterstützen könnte er mich und meinen Sohn also nicht.


    Nun gibt es ja diese Eiletscheidung:


    Nach einer Eilentscheidung des Landessozialgericht Hamburg findet eine Anrechung von Einkommen und Vermögen des Partners beim Arbeitslosengeld II findet regelmäßig nicht statt, wenn ein Paar noch nicht mindestens ein Jahr zusammenlebt. (L 5 B 21/07 ER AS)


    Ist es nun richtig das die Arge mir die Leistungen nicht streichen kann, solang wir nicht länger als ein Jahr zusammen leben?


    Kann mir die ARGE überhaupt alle Leistungen streichen in einem solchen Fall? Denn für meinen Sohn muss mein LG ja nunmal garnicht aufkommen.


    So wie ich das o.g. Urteil verstehe könnte er bei mir einziehen ohne das die ARGE etwas dagegen machen könnte. Oder sehe ich das falsch?


    Ich würde es natürlich melden, auch das er sich mit ca. 100 Euro an den Kosten des Hauses beteiligt, was die ARGE ja dann ruhig in Abzug bringen könnte.


    Ich bitte um Hilfe was ich am besten machen kann. Vielen Dank.

  • gem. § 7 Abs. 3 Nr 3 SGB II gehören auch zur BG Personen, die als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gewertet werden. Vorraussetzung dafür ist hier die Aufzählung c) "eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen" heranzuführen.


    Gem. § 7 Abs 3a SGB II ist dieser wechselseitige Wille zu vermuten, wenn Partner


    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Da zumindest die Nr. 3 des Abs. 3a bei euch vorliegt, wird dein Freund zur BG hinzugezählt. Das heißt, lediglich sein Einkommen wird mitberechnet. Ihr könnt euch nun selber ausrechnen, ob er "draufzahlen" muss oder nicht:


    Ist sein Einkommen höher als der Regelsatz von 316 € zuzüglich der anteiligen Mietkosten (1/3 der angemessen Wohnungskosten), wird dieses von eurem Regelsatz abgezogen. Das Einkommen von ihm berechnet sich sich aus dem Bruttoeinkommen, abzüglich Zahlungen für Sozialversicherung, Steuern, Altersversorge sowie Unterhaltsverpflichtungen für seine, nicht bei euch wohnenden, eigenen Kindern und seiner Exfrau.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • Sorry, aber so richtig einleuchtend ist der Text für mich jetzt nicht. :confused: Kann aber auch sein das ich auf dem Schlauch stehe.


    LG Lotte

  • Dann schubse ich dich mal vom Schlauch runter:


    Nr. 3: Es reicht aus, dass Kinder im gemeinsamen Haushalt zu versorgen sind. Es ist dafür nicht erforderlich, dass es ein gemeinsames Kind ist. Versorgen heißt: bei Abwesenheit des Sorgeberechtigten aufpassen, mit Essen versorgen, Unterstützung bei der Erziehung.


    Egal, wie sein Einkommen bezeichnet wird, sollte durch die Höhe eine "Mitversorgung" (also bei einem Einkommen ALG II Bezug (teilweise) entfallen) möglich sein, wird es angerechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D