Verzugszinsen und Mahngebühren

  • Hallo,


    habe meine ALG II Bescheid vom 25.08.2008 am 03.09.2008 erhalten.
    Leider ist bis heute immer noch kein Geld von der ARGE auf dem Konto.
    Da ich Leistungen ab dem 07.07.2008 genehmigt bekommen sind wir seitdem fast ohne Geld.
    Leben zur Zeit von 308€ Kindergeld und 220 € Arbeitslosengeld von meiner Frau.
    Das langt nicht für Hypothek, Wohngeld und Strom Essen und sonstiges.
    Bei uns geht am 15.09. die Schule wieder los. Von was sollen wir Schulsachen kaufen ?
    Habe die Unterlagen am 28.07. komplett abgegeben und war am 25.08 nochmal bei der ARGE um die Darlehensvertäge zu unterschreiben.
    Habe damals um Vorrauszahlung gebeten und zur Antwort bekommen es gingen nur 150€.
    Meine Antwort war darauf kann ich verzichten, denn davon kann ich weder Wohngeld noch Hypothek usw. bezahlen und mir wurde gesagt, dass das Geld in 1 Woche auf dem Konto wäre.
    Daß der Bescheid Datum 25.08.2008 eine Woche vom SB bis zur Postausgangsstelle bei der ARGE braucht (Poststempel auf dem Umschlag 02.09.2008) wurde mir nicht gesagt.
    Kann ich die Mahnkosten und Verzugszinsen bei der ARGE geltend machen.
    Habe meinem Lieblings-SB gestern ein Fax geschickt, und im "angedroht" morgen bei Ihm auf der Matte zu stehen, da ich einen "Vorschuß" brauche und nicht nur 150€.


    Wie ist die Rechtslage ?
    Wer kann mir helfen ?


    Gruß Klaus

  • Ich gehe davon aus, dass morgen, spätestens Dienstag die Leistungen auf deinem Konto gutgeschrieben sind. Sollte es bis Dienstag nicht erfolgt sein, kannst du am Mittwoch bei der ARGE einen Vorschuß auf Höhe der Regelleistungen beantragen. Das Fax findet insofern keine Berücksichtigung, da du es an einem Tag zugestellt hast, an dem regulär in der ARGE nicht gearbeitet wird.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Dies ist m.E. nicht möglich. Du hast nur Anspruch auf "Schadensersatz", wenn die ARGE die Zahlung zum 01. eines Monats versäumt und dieses zu vertreten hat und dir dadurch tatsächlich ein Schaden entsteht. Bei Bewilligungen die kurz vor dem 01. eines Monats erfolgen, wird die Zahlung schnellstmöglich veranlasst und ist an keinen Termin gebunden. Spätestens am 01. des darauffolgenden Monats muss die Zahlung erfolgt sein. Darlehen (Vorschussleistungen) unterliegen einer strengeren Prüfung und daher sind Bearbeitungen solang die Bewilligung noch nicht abgeschlossen ist, nicht möglich. Da deine Bewilligung am 25.08. entschieden wurde, ist die Darlehensprüfung auch erst am 25.08. angelaufen. Du hättest damals schon um einen Barvorschuß bitten können, der dir sicherlich bewilligt worden wäre.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Siehste... man muss nur die richtigen Leute antreffen ;)


    Und die richtigen Wort "Barvorschuss" erwähnen *g*

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D