Gehaltsanrechnung nach Neuantrag

  • Hallo,


    scheinbar hat meine ARGE Langeweile und möchte ganz gerne Geld von mir zurückhaben.
    Zum Einen werfen sie mir vor, ich hätte mich erst nach Arbeitsaufnahme mit dem neuen Vertrag bei ihnen gemeldet und möchten für diesen Monat eine Teilzahlung zurückhaben. Das stimmt jedoch nicht, da ich den Vertrag vor dem 1. untersachrieben und auch der ARGE vorgelegt hatte. Wie immer gab es auch auf Nachfrage keinen Beleg, so dass ich da auf dem Schlauch stehe.
    Viel schlimmer ist jedoch, dass mein Gehalt, das immer zum 15. des Folgemonats gezahlt wurde, plötzlich auf HartzIV angerechnet wurde und die jetzt allen ernstes der Meinung sind, ich hätte den Monat nach meiner Kündigung auch noch gearbeitet. :eek:
    Jetzt hab ich zwei Fragen: Wie kann ich den Menschen dort begreiflich machen, dass ich mich rechtzeitig an- und abgemeldet habe? Und kann ich meine 400€ zurückfordern?


    Eigentlich hatte ich damals nicht so viel dagegen das Geld einbehalten wurde, weil ich dem Staat nicht allzuarg auf der Tasche liegen wollte, aber bei der Unverschämtheit, Unprofessionalität und dem ganzen Chaos, was da bei den Deppen immer herrscht, sehe ich das nicht mehr ein! Sorry, ich bin einfach stinksauer über die Art der Behandlung und darüber, dass ich als Schmarotzer hingestellt werde, obwohl die ihr Chaos nicht in den Griff kriegen. :mad:


    Für Antworten und Anregungen bin ich dankbar!


    Es grüßt die Alex

  • Es ist leider so, dass du nachweisen musst, dass du die ARGE informiert hast und wann dieses geschehen ist. Daher sind solche Veränderungsmitteilungen am besten persönlich abzugeben und die Abgabe auf einer Kopie bestätigen zu lassen. Falls dieses nicht möglich ist, solche Mitteilungen per Einschreiben an die Arge versenden.


    Mit dem Tag der Arbeitsaufnahme enden deine Leistungsansprüch, egal zu wann das Gehalt eingeht. Für Monate, in denen du noch kein Gehalt bekommst (z. B. weil der neue Arbeitgeber grundsätzlich zum Monatsende oder Monatsanfang rückwirkend für einen Monat zahlt), kann dir die ARGE ein Darlehen gewähren, was zurückzuzahlen ist.


    Gehaltszahlungen, die während des Bezuges von ALG II deinem Konto gutgeschrieben werden, werden als Einkommen für den Monat gezählt, in dem sie auf deinem Konto landen, auch wenn sie aus Ansprüchen vor der Antragsstellung herrühren. (Zuflussprinzip).


    Daher sind sowohl Rückforderung für Leistungen nach Aufnahme bzw. Beendigungen von Arbeitsverhältnissen in deinem Falle rechtens. :(

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D