Ich bin Hartz IV Empfänger und hätte die Möglichkeit in einem alten Einfamilienhaus mit meiner Lebensgefährtin und meinem 14 Jährigen Sohn zur Miete zu wohnen, die Miete würde unter dem liegen was wir jetzt bezahlen (400,00 Euro). Kann uns die Agentur den Umzug verweigern?
lg. fraco
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Nein, kann sie nicht. Sie wird aber die Kosten für KdU so berechnen, wie sie durch eine angemessenen Wohnung entstehen würden, die Restkosten müsst ihr selber tragen.
Umzugskosten und Mietkaution werden nur erstattet (Umzugskosten) oder als Darlehen gewährt(Mietkaution), wenn sie vorher zustimmen, ansonsten müsst ihr diese Kosten selber tragen.
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Ich habe vor kurzen einen Umzug bewilligt bekommen. Meine neue Wohnung ist allerdings unangemessen und ich muss auch die Restkosten selber tragen. Das war mir aber von Anfang an bewusst.
Ich musste aber auf die Umzugskosten und Mietkaution als Darlehen verzichten, ansonsten hätte ich diese Wohnung nicht bewilligt bekommen.
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vielen Dank Ihr habt mir sehr weiter geholfen
Ein Bekannter würde gerne ein älteres Einfamilienhaus kaufen und uns dort als Mieter reinsetzen, wenn es von der Agentur her keine Probleme gibt dann wäre es schon nicht schlecht, aber kann es wegen der Wohnfläche (qm) noch Probleme geben oder ist nur die Miethöhe von Bedeutung.
lg. -
Für einen 2-Personen-Haushalt stehen einem 60 qm zu, soweit ich weiß. Und meine neue Wohnung hat 68 qm und da wurde auch kein aufhebens drum gemacht. Habe sie, wie gesagt, trotz allem unter den o. g. Bedingungen genehmigt bekommen.
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na, ja, dann wollen wir mal sehen. Wir wohnen in einer 3-Raum Neubauwohnung auch mit 68 qm mit drei Personen, ca. 400,00 Euro Miete. Von der Miete werden 20,00 Euro abgezogen da unsere Betriebskosten (zu hoher Wasserverbrauch) zu hoch sind, aber damit kann man leben.
lg.
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