Hallo zusammen,
ich beziehe zur Zeit 651.- Krankengeld, kein ALG II. Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen und hätte gern gewußt ob ich zusätzlich zum KG, Anspruch auf ALG II bzw. Wohngeld hätte.
Hallo zusammen,
ich beziehe zur Zeit 651.- Krankengeld, kein ALG II. Ich möchte in eine eigene Wohnung ziehen und hätte gern gewußt ob ich zusätzlich zum KG, Anspruch auf ALG II bzw. Wohngeld hätte.
Krankengeld ist "Lohnersatzleistung", also Einkommen. Dazu werden sonstige Einkommen (Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Nebenjob) addiert.
Für ALG II ist die Hilfebedürftigkeit festzustellen. Dazu wird volgende Berechnunggrundlage verwendet:
Regelsatz + angemessene Wohnungskosten - Einkommen = aufstockendes ALG II
Sollte bei "aufstockendes ALG II" bei dir ein positiver Betrag entstehen, hast du einen Anspruch, ansonsten nicht.
Solltest du kein aufstockendes ALG II beantragen können, kannst du Wohngeld beantragen, dort wird dein Gesamteinkommen und die Miete berücksichtigt und du erhälst einen Minimalzuschuß, keine Erstattung der Gesamtmietkosten.
Um deine Frage genauer beantworten zu können, muss man also Wissen, wieviele Personen ihr seid (Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaft, Kinder, Eltern), die in deinem Haushalt leben.
Dann müssen von diesen Personen, alle Einkommen angegeben werden.
Erst dann kann man genau sagen, ob Anspruch auf ALG II besteht und ob Wohngeld gezahlt wird und wenn, in welcher Höhe.
Danke...