wohngeld trotz krankengeld

  • Krankengeld ist "Lohnersatzleistung", also Einkommen. Dazu werden sonstige Einkommen (Kindergeld, Unterhaltszahlungen, Nebenjob) addiert.


    Für ALG II ist die Hilfebedürftigkeit festzustellen. Dazu wird volgende Berechnunggrundlage verwendet:
    Regelsatz + angemessene Wohnungskosten - Einkommen = aufstockendes ALG II


    Sollte bei "aufstockendes ALG II" bei dir ein positiver Betrag entstehen, hast du einen Anspruch, ansonsten nicht.


    Solltest du kein aufstockendes ALG II beantragen können, kannst du Wohngeld beantragen, dort wird dein Gesamteinkommen und die Miete berücksichtigt und du erhälst einen Minimalzuschuß, keine Erstattung der Gesamtmietkosten.


    Um deine Frage genauer beantworten zu können, muss man also Wissen, wieviele Personen ihr seid (Ehepartner, eheähnliche Gemeinschaft, Kinder, Eltern), die in deinem Haushalt leben.


    Dann müssen von diesen Personen, alle Einkommen angegeben werden.


    Erst dann kann man genau sagen, ob Anspruch auf ALG II besteht und ob Wohngeld gezahlt wird und wenn, in welcher Höhe.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D