Härtefall U25? Hilfe bei finanzielle Unterstützungen..

  • Also.
    Ich bin 17 Jahre alt und werde im Januar 18.
    Bin vor ca. 3 Monaten von zuhause "geflüchtet" weil ich es dort nichtmehr ausgehalten habe.
    Ich wohne zur Zeit bei meinem Freund und dessen Vater.


    Seit ich 5 bin werde ich regelmäßig von meiner
    Mutter geschlagen, und das für jede Kleinigkeit.
    Sie beschimpft mich als H*re etc.
    Sie zwingt mich in ihrem Imbiss zu arbeiten, wodurch
    ich keine Zeit mehr zum Lernen habe, da ich immer
    direkt nach der Schule hin muss und dann meist bis
    24.00 Uhr da arbeiten muss.
    An den einzigen Tag an dem der Laden zu hat und ich
    ein bisschen Zeit für mich haben könnte, werde ich
    gezwungen mit ihr zu den Versammlungen der Zeugen Jehovahs
    zu gehen. Da sie eine von ihnen ist.
    Außerdem glaubt sie an Hexen und Dämonen und alles was
    dazu gehört und meinte immer zu mir ich wäre eine Hexe etc.
    Sie gibt MIR die Schuld daran das sie keinen Ehemann hat
    und lässt den Frust auch immer an mir aus.


    (kann man das als sogenannten Härtefall zählen? Was genau ist
    ein Härtefall U25? Hab es durch das Forum nicht so wirklich
    rausbekommen können.)


    Ich habe mich an das Jugendamt (JA) in Krefeld gewendet,
    sie um Hilfe etc gebeten, aber erst NACH dem ich "geflüchtet" bin.
    Das JA verweigert mir ihre Unterstützung da ich einfach so abgehauen
    bin. Die meinen ich soll ZURÜCK zu meiner Mutter und das erstmal
    ein paar Wochen ausprobieren. Hallo??
    Sie argumentieren damit, das sie bis jetzt noch von keinen familiären
    Probleme gehört haben etc, wie denn auch, wenn ich total eingeschüchtert
    von meiner Mutter war und mich niemand (außer dann meinen Freund) anvertraut
    habe?


    Naja.. und nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Kann ich nicht irgendetwas beantragen, damit ich finanzielle Unterstützung bekomme?
    Sozialgeld oder so? Da ich seit 3 Monaten auf Kosten von meinem Freund und dessen
    Vater wohne.


    Kindergeld kann ich erst mit 18 beantragen. Da ich keine Unterstützung vom JA bekomme.



    Liebe Grüße.

  • Das Problem ist, dass du nachweisen musst, dass bei dir eine unzumutbare Wohnsituation mit deinen Eltern vorherrscht. Da das Jugendamt dieses nicht "protokolliert" (hat), wird es für dich schwer sein, dieses zu beweisen. Das Jugendamt kann dich aber nicht abwimmeln und muss Ermittlungen anstellen. Es kann dich nicht zwingen, wieder zuhause einzuziehen. Das JA muss Kontakt zu deinen Eltern aufnehmen und sich von denen eine Stellungnahme geben lassen, egal, ob du zuhause wohnst oder nicht.


    Da du aus der elterlichen Wohnung "ausgezogen" bist, um dich zu schützen und nicht um Leistungen zu erhalten, steht dir auch ALG II (zumindest als Darlehen) zu.


    Daher, Antrag stellen und bei der Antragsstellung, entweder zur Niederschrift oder durch Beilegen eines Schreibens von dir, mitteilen, dass du ausgezogen bist, um dich vor deinen Eltern zu schützen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Mit 17 kann ich einen Antrag auf ALG II stellen?
    Hätte ich nicht gedacht, danke. Werd dann
    am Montag direkt nach der Schule hingehen.



    Edit:
    Bin in der 11. Klasse einer Ganztags-Gesamtschule.
    Ein Bekannter behauptet das es möglich wäre
    BAföG zu beantragen, stimmt das?

  • Beantragen kannst du vieles :-) Ob du BaFög erhälst hängt davon ab, ob deine Schule förderungsfähig ist und deine Eltern nicht zuviel verdienen.


    Antragsberechtigt für ALG II ist jeder ab 15 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II).
    Da du nicht geschäftsfähig bist, ist die Unterschrift (mindestens einem) der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese kann notfalls erzwungen werden. Bis zu der Unterschrift kann dir die Leistung als Darlehen gewährt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Aber auch bei ALG II wird das Einkommen deiner Eltern mitberechnet, da sie weiterhin für dich unterhaltspflichtig sind. Sollten sie also genug verdienen, wirst du nicht drumherum kommen, deine Eltern auf Unterhalt zu verklagen.


    Daher würde ich dir empfehlen, einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, der dich sowohl vor deinen Eltern vertritt als auch dir Hilfen bei der Durchsetzung deiner Ansprüche gegen das JA und die ARGE anbieten kann.


    Die Kosten des Anwaltes werden entweder durch deine Eltern getragen oder mittels Beihilfe vom Staat (Beratungsbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ich glaub ALG II und Kindergeld (wenn die Kombination möglich ist) reichen mir zur Zeit zum Leben vollkommen.


    Wie kann ich denn herausfinden, ob meine Schule förderungsfähig ist?


    Und den Antrag muss ich logischerweise dort stellen wo ich zur Zeit wohne, ja?

  • Kindergeld wir von ALG II abgezogen, ebenfalls der Unterhalt, der von deinen Eltern zu bezahlen ist.


    Du wirst als Regelleistung also maximal 281 € zur Verfügung haben. Kosten für Unterkunft und Heizungen werden nur dann übernommen, wenn du einen eigenen Mietvertrag hast.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D