Andere Wohnung

  • Hallo,


    ich hab da mal eine Frage. Mein Partner und ich leben in einer 75 m² großen Wohnung und kostet uns derzeit 410,00 € (warm und inkl. PKW-Stellplatz). Ich selber beziehe momentan Hartz 4 da ich mich im Erziehungsjahr befinde. Mein Partner geht einer geregelten Arbeit nach.
    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Unsere Wohnung möchte der Vermieter gern seiner Tochter geben. Da im Haus eine weitere Wohnung frei wird, würden wir gern dort einziehen. Diese ist allerdings 108 m² groß und würde 600,00 € kosten (warm und inkl. PKW-Stellplatz). Da wir uns sehr gut mit dem Vermieter verstehen und er nicht will das wir wo anders hinziehen, würde er vielleicht den Kaltmietenpreis drücken (derzeit 440,00 € und 180,00 € Nebenkosten).
    Kann uns die Arge den Einzug verbieten?

  • Nein!


    Verbieten kann euch die ARGE einen Umzug nicht. Es werden dir aber weiterhin nur maximal die Kosten erstattet, die eine angemessene Wohnung (60m²) verursachen würde und davon der hälftige Anteil. Wie es bereits jetzt auch geschieht. Für dich würde sich bei einem Umzug nichts ändern. Nur dein Partner muss die höheren Kosten weiter tragen (können).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D