Trennung, was wird aus der wohnung?

  • hallo,


    ich melde mich bei euch, weil ich nun ein problem habe.


    ich bin 25 jahre alt bin NOCH verheiratet und habe drei kinder.
    mein NOCH mann und ich haben uns für die trennung entschieden, wohnen aber beide in einer 5 zimmer wohnung in bremen mit 127qm.
    er wird jetzt ausziehen und ich muss leider zwangsläufig obwohl es mir gar nicht passt hartz 4 beantragen.
    ich habe wie oben geschrieben drei kinder im alter von 7, 4 und fast 1 1/2 jahre (n).
    nun habe ich mich schon erkundigt das ich bis zu 6 monate hier natürlich mit belegen jeden monat das ich auf wohnungssuche bin noch in der jetzigen wohnung verbleiben darf.
    nun hat die wohnung etwas über 30qm zu viel auf den kasten und wollte euch fragen zumindest die, die ahnung haben und mir mit rat zur seite stehen, ob ich nicht die etwas über 30qm von meinem unterhalt den ich dann ggf. bekommen werde abziehen lassen kann?


    die miete beträgt kalt 673 euro
    GAS 95 euro
    strom ebenfalls 95 euro.


    es wäre nett wenn sich jemand bei mir melden könnte ggf, auch in so einer situation steckt!
    es ist meine traumwohnung und meine kinder fühlen sich endlich mal pudelwohl.
    es würde mir verdammt wehtun mich und meine KINDER aus dieser wohnung wieder rausziehen zu müssen :(


    würde mich freuen wenn sich einer meldet


    alles liebe


    MAMA83


    NACHTRAG: vll. klingt das arrogant mit der frage ob man die 30qm vom unterhalt abziehen kann, aber ich hab vom gesetz echt keine ahnung.
    ich habe bis jetzt nie von der bagis leben müssen :(

  • Also, dir stehen mit 3 Kindern bis zu 90m² als angemessene Wohnung zu.


    Innerhalb der 6 Monate musst du entweder die Kosten senken oder umziehen oder den Rest selber finanzieren.


    Dir als Alleinstehende/Alleinerziehende stehen 351 € zu, für jedes Kind unter 14 Jahre erhälts du jeweils 211 €, für jedes Kind ab 14 bis 25 Jahre werden 281 € geleistet, sofern über 18-jährige noch bei ihren Eltern wohnen (müssen).


    Daraus errechnet sich der Regelgesamtbedarf, von diesem wird dein Unterhalt, das der Kinder und das Kindergeld und sonstige Einkommen (Nebentätigkeiten usw.) abgezogen. Sollte danach ein Plus herauskommen, erhaltet ihr ALG II. Wenn ein Minus entsteht, wird dieses Minus auf die Kosten für die Wohnung und Heizung angerechnet. Also diese Leistungen noch einmal verringert.


    Eine Bezahlung der 30m² aus den Unterhaltszahlungen wird deswegen nicht möglich sein.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Durch die Aufforderung der ARGE (Bagis) muss diese aber die Kosten für die Wohnungssuche, die Umzugskosten, die Maklergebühren und die Kaution übernehmen.


    Ebenso müssen sie notwendigen Haurat, der durch die Trennung deinem Mann zugesprochen wurde und dir somit fehlt ersetzen. Damit sind lediglich Gegenstände gemeint, die zum täglichen Gebrauch in der Wohnung unbedingt vorhanden sein müssen. Wenn du z.B. aus der Wohnung ausziehst, die eine Einbauküche hat und diese in der Wohnung verbleibt (entweder weil sie dem Mieter oder deinem noch-Ehemann gehört), und eine Küche in der neuen Wohnung nicht vorhanden ist, muss die Küche durch die ARGE beschaffen werden (Geldleistung oder Warengutschein).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    es besteht natürlich immer die Möglichkeit den Differenzbetrag von den Regelleistungen zu begleichen., Das heißt wenn du der Umzugsaufforderung nach 6 Monaten ohne nachweisliche Begründung deiner Bemühung anderen Wohnraum zu finden, nicht nachkommst, werden nur noch die amgemessenen KDU gezahlt.


    Hier wäre für dich wichtig zu wissen, wie hoch dieser wäre und ob du die finanzielle Mehrbelastung wirklich von den Regelleistungen begleichen könntest.

  • Salle :


    Es reicht nicht aus, die monatlichen Mehrkosten zu berücksichtigen, sondern auch bei einer Nebenkostenabrechnung die Mehrkosten einzurechnen. Auch bei dieser werden nur die angemessenen Kosten erstattet. Dies vergessen die meisten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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  • wenn du damit meinst, dass die Heizkosten auch angemessen sein müssen, sind wir auf einem Nenner :D

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D