hy Leuts
Bei uns im Verein geht die runde unter gewissen umtände bekähme man die kfz versicherung
bezahlt.Ich selbst bin da überfragt,aber vielleicht weis jemand von euch bescheid
Gruß wenzel Horizont e.V
hy Leuts
Bei uns im Verein geht die runde unter gewissen umtände bekähme man die kfz versicherung
bezahlt.Ich selbst bin da überfragt,aber vielleicht weis jemand von euch bescheid
Gruß wenzel Horizont e.V
Kfz-Versicherungen werden lediglich auf die Nebenverdienste (zusätzlichen Einkünfte) zu einem Teil angerechnet.
Kfz-Versicherungen für ein Fahrzeug können nur erstattet werden, wenn z.B. ein Schwerbehinderter mit Merkmal "aG" und einem GdB von mindestens 80 in der BG lebt oder bei aufstockendem ALG II, wenn das Fahrzeug für die Ausübung der Berufstätigkeit zwingend erforderlich ist und die Nichterstattung der Versicherung zum Verlust des Arbeitsplatzes im 1. Arbeitsmarkt führen würde oder die Hilfebedürftigkeit, die die Vorraussetzung von ALG II erfüllen würde, eintreten würde.
ok
danke für die auskunft hab mal deine antwort ausgedruckt und werde sie bei unserem nächsten
Treffen mal zeigen
gruß wenzel Horizont e.V