KFZ Versicherung

  • Kfz-Versicherungen werden lediglich auf die Nebenverdienste (zusätzlichen Einkünfte) zu einem Teil angerechnet.


    Kfz-Versicherungen für ein Fahrzeug können nur erstattet werden, wenn z.B. ein Schwerbehinderter mit Merkmal "aG" und einem GdB von mindestens 80 in der BG lebt oder bei aufstockendem ALG II, wenn das Fahrzeug für die Ausübung der Berufstätigkeit zwingend erforderlich ist und die Nichterstattung der Versicherung zum Verlust des Arbeitsplatzes im 1. Arbeitsmarkt führen würde oder die Hilfebedürftigkeit, die die Vorraussetzung von ALG II erfüllen würde, eintreten würde.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D