Hilfe bei Angabe der Mietkosten

  • Möchte erstmal ganz lieb Hallo sagen und mich schon im Vorraus für eure Hilfe bedanken.


    Ich habe folgendes Problem z.Z. wohne ich mit meinen Eltern zusammen in einer 65qm Anbauwohnung.
    (Bekomme kein Wohngeld, wegen der Grösse der Wohnung)
    Mein Zimmer(Durchgangszimmer) ist der Raum zwischen dem Bad und Schlafzimmer der Eltern, vor gut 2 Jahren hätte ich die Chance gehabt eine günstige Wohnung zu bekommen...durfte aber nicht ausziehen wegen der Tatsache das ich noch nicht 25 gewesen bin. Musste somit weiter bei meinen Eltern wohnen bleiben.


    Nun wurde aber der gesamte Komplex vekauft und soll saniert werden, und dadurch würde auch die Miete steigen.


    Auf erneute Nachfrage beim Amt wurde mir dann ein Schreiben der angemessenen Unterkunftskosten zugesandt...Meine Frage ist nun, weil ich keine Wohnung mit einer Grundmiete von 177,30€ und 80,55 € Nebenkosten einfach nicht zu finden ist.


    Dürfen die Kosten somit die daraus entstehende Summe von 257,85 nicht überschreiten..oder wie könnten die das meinen?


    Lg Mirana

  • Es ist schwer zu erklären in Kürze..
    Mein Vater erhält Frührente meine Mutter bezieht ebenfalls alg2.


    Ich bekomme ebenfalls den Regelsatz von 351 Euro da ich 26 Jahre bin.


    Ich hatte die Anfrage beim Amt gestellt, weil man doch dieses Schreiben vom Mietvorschlag braucht.


    Und dort sind ja die Beträge für bis zu 6 Personen aufgelistet.


    Mein Problem ist aber das es in dem für 1.Person keine Wohnungen in meiner Umgebung gibt..ausser sog. Appartments.


    Bin so langsam aber sicher am verzweifeln...da man wenn ich tel. Nachfrage beim -Amt auch keine Auskünfte bekommt. Ausser der Aussage das eine Wohnung für 1.Person nur 178 Euro kosten darf Zzgl..Nebenkosten und Heizkosten..:(


  • Dürfen die Kosten somit die daraus entstehende Summe von 257,85 nicht überschreiten..oder wie könnten die das meinen?


    Lg Mirana


    Hallo,


    Ja genau das soll es heißen. Sollte dieser Betrag überschritten werden, könnte das Amt einen Umzug sowie die dafür enstehenden Kosten ablehnen.


    Allerdings kannst du auch ohne Genehmigung Umziehen sofern du die Umzugakosten selber finanziel tragen kannst und den Betrag der überschreitende Summe der Wohnung aus eigener Tasche zahlen kannst.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Ich muss Kätzchen teilweise korrigieren:


    Du hast einen Anspruch auf bis zu 45m² Wohnfläche, wenn du alleine wohnst. Die ARGE hat, wenn sie keine genauen Angaben gemacht hat, einfach einen Preis festgelegt, den sie persönlich für angemessen hält. Dieses hast du nicht zu akzeptieren.


    Du kannst selber berechnen, wie teuer deine Wohnung maximal sein darf, wenn du darin alleine leben willst.
    Eine Berechnungsvorlage findest du, wenn du hier klickst.. Es ist dabei unerheblich, wieviele Räume und wieviel m² diese Wohnung tatsächlich hat, solang sie die Kosten einer angemessenen Wohnung nicht überschreitet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D