Hallo,
ich habe da mal eine wie ich finde eigentlich einfache frage nur ein Sachbearbeiter hat mich wohl eines besseren belehrt!
Also folgendes:
Es besteht ein Bausparvertrag der schon vor dem Bezug von Alg2 bestand und auch als Vermögen angegeben wurde. Diesen Bausparvertrag will der Alg2 Bmpfänger nun Auflösen um eine Arztrechnung zu bezahlen und der Rest soll dann auf ein Sparbuch eingezahlt werden und zur finanzierung eines Führerscheins genutzt werden.
Laut des Sachbearbeiters darf der Bausparer zwar aufgelöst werden, aber das Geld darf nur nach Absprache ausgegeben werden bzw es wird zu verwertbaren Vermögen.
Ist diese Aussage so richtig? Darf ein Alg2 Empfänger sein Vermögen nicht nach eigenem Belieben ausgeben?
Lg
Tina