Bausparvertrag während Alg2 Bezug auflösen?

  • Hallo,


    ich habe da mal eine wie ich finde eigentlich einfache frage nur ein Sachbearbeiter hat mich wohl eines besseren belehrt!


    Also folgendes:


    Es besteht ein Bausparvertrag der schon vor dem Bezug von Alg2 bestand und auch als Vermögen angegeben wurde. Diesen Bausparvertrag will der Alg2 Bmpfänger nun Auflösen um eine Arztrechnung zu bezahlen und der Rest soll dann auf ein Sparbuch eingezahlt werden und zur finanzierung eines Führerscheins genutzt werden.
    Laut des Sachbearbeiters darf der Bausparer zwar aufgelöst werden, aber das Geld darf nur nach Absprache ausgegeben werden bzw es wird zu verwertbaren Vermögen.


    Ist diese Aussage so richtig? Darf ein Alg2 Empfänger sein Vermögen nicht nach eigenem Belieben ausgeben?



    Lg
    Tina

  • Hallo Tinsche !


    Ich denke, ausgeben darfst Du es sehr wohl nach eigenem ermessen, allerdings wird dir diese Grundsätzlichkeit nicht viel nützen.


    Dioe ARGE muss ja prüfen ob Du Deine Lebensbedürfnisse nicht auch aus eigenen Mitteln bestreiten kannst bevor man Dir die Hilfe von Staatlicher Seite gewährt. Ein Bescheid über einen fixierten Zeitraum setzt dabei die im Grunde regelmässig mtl. wiederkehrende Prüfungspflicht der ARGE aber nicht aus, der Bescheid dient im Grunde nur der Vereinfachung von Verwaltungsabläufen solange keine individuellen Veränderungen wie z.B. der Geldzufluss aus dem Bausparvertrag eintreten.


    Du musst sogar solche Veränderungen unverzüglich mitteilen, eben um nicht in einen unberechtigten Leistungsbezug zu geraten.


    Durch den Erhalt des Geldes würde Deine Bedürftigkeit nicht mehr in dem Masse bestehen wie gegenwärtig und damit käme eine Leistungsreduzierung der vom Fallmanager gemachten Aussage der Verwendungsbestimmung im Grunde sehr nahe.


    Wie gesagt bestimmen kann die ARGE das so gesehen sicherlich nicht aber bringen täte Dir das auch nichts und damit ist es gehoppst wie gesprungen auf welche Weise der Geldzufluss seine Berücksichtigung ist.


    Gruß

  • Gut andere Situation...


    Der Bausparvertrag wird nicht aufgelöst sondern in der höhe der zu bezahlenden rechnung beliehen..bleibt die Situation gleich?
    Noch etwas der Vermögensvreibetrag wird zu keiner Zeit überschritten, Es handelt sich um ca. 3000€ und es wird lediglich vom Bausparer auf ein Sparbuch umgeschichtet.


    Vermögen auf einem Sparbuch steht ja jederzeit zur Verfügung und kann somit auch einfach ausgegeben werden und ein Bausparer nicht? Seh ich das so richtig?


    Handelt es sich nicht um Vermögensumschichtung?

  • Vermögensumschichtung ist es nur, wenn der gesamte Betrag auf dem Sparbuch verbleibt.


    Sollte er aber aus diesem Vermögen einen Betrag herausnehmen, um damit Dinge zu finanzieren, die durch die Regelleistungen abgedeckt sind, verliert dieses Vermögen seinen Bestandsschutz und wird zu verwertbarem Vermögen, zumindest der Teil, den er ausgibt. Die Beleihung ist lediglich eine andere Art der Verwertung von Vermögen. Für die Beleihung erhält er einen Geldwert.


    Mal eine Frage: wodurch kommt eine Arztrechnung bei einem ALG II - Empfänger zu stande?


    Jeder kann sein Vermögen ausgeben, wofür er es möchte, dass kann nicht angeordnet werden. Ausnahme: es ist bei Antragsstellung zu ALG II als verwertbares Vermögen festgestellt worden. Dann hat der Antragsteller zunächst erstmal dieses verwertbare Vermögen zur Sicherung seines Lebensunterhalts und der Unterkunft zu benutzen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ich vertrete übrigens die meinung, dass eine vermögensumschichtung nicht bedeuttet, dass man sich nur dinge davon kaufen darf, die nicht von der regelleistung umfasst sind
    dazu fehlt es an jeglicher gesetzlicher Grundlage udn es stünde auch im widerspruch zu ansparidee aus dem regelsatz

  • Es geht nicht darum, dass man nichts ansparen darf, und das Geld dann für Dinge ausgibt, die auch in den Regelleistungen enthalten sind. Es geht darum, dass man aus dem geschützt Vermögen selber verwertbares Vermögen macht.


    Der Ansparbetrag ist ja auch für die Dinge gedacht, die in den Regelleistungen erbracht werden. Das Schonvermögen ist dafür gedacht, im Alter, wenn ALG II nicht mehr bezogen wird, noch zur Verfügung zu stehen. Wenn man aber selber der Meinung ist, dieses vorher für Dinge auszugeben, die bereits in den Regelleistungen enthalten sind, beweist man, dass das Vermögen nicht den Schutz bedarf, den es vorher genossen hat.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Vermögensschutz = der LE darf nicht gezwungen werden, dieses Vermögen zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes einzusetzen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.


    Wenn der gesetzliche Schutz durch den LE aufgehoben wird, kann er gezwungen werden, dieses Vermögen auch einzusetzen. Daher ist er gezwungen, das voher geschützte Vermögen wieder in geschütztes Vermögen umzuwandeln (=Vermögensumschichtung). Wenn er sich dafür eine Kiste Bier kauft, stellt die Kiste bier kein schutzwürdiges Vermögen dar. Verbrauchs- oder Gebrauchsgegenstände für den täglichen Bedarf sind kein Vermögen. Es stellt noch nicht einmal Vermögen dar.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D