Eigenheim an Tochter mit Hartz 4 vermieten

  • Hallo!
    Ich hoffe sie können mir eine Antwort zu meinem Problem geben. Also, meine Schwiegermutter und deren Schwester möchten ihr Elternhaus an die Tochter die Hartz 4 bezieht, vermieten. Mein Mann und ich finden es nicht so toll, vorallem da sich die Beiden Damen über nichts informiert haben. Die Tochter die dort einziehen möchte wohnt jetzt in einer Sozialwohnung und möchte nun in das Haus ziehen. Jetzt meine Fragen: Ist es überhaupt rechtens wenn man das Haus an die Hartz 4 empfangende Tochter vermietet? Bezahlt das Amt dann überhaupt noch die Miete, wenn sie erfahren das es das Haus der Mutter &Tante ist? Wer bezahlt die anfallenden Kosten für das Haus? Das Haus ist auch eigentlich zu groß für eine Person, die Hartz 4 bekommt.
    Es wäre wirklich toll, wenn sie mir dabei helfen könnten.


    MfG


    Judith Herold

  • Also, wenn die Tochter alleinstehend ist, werden ihr von der ARGE nur die Kosten erstattet, die für eine angemessene Wohnung von 45m² entstehen. Alle höheren Kosten muss die Tochter selber tragen. Sollten deine Schwiegermutter und ihre Schwester auf den Rest "verzichten" ist das ein Scheinmietvertrag (die Differenz ist zu hoch!!) und somit in Richtung Betrug ("Verschleierte" Unterhaltszahlung = Einkommen der Tochter) zu werten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D