Hallo!
Ich hoffe sie können mir eine Antwort zu meinem Problem geben. Also, meine Schwiegermutter und deren Schwester möchten ihr Elternhaus an die Tochter die Hartz 4 bezieht, vermieten. Mein Mann und ich finden es nicht so toll, vorallem da sich die Beiden Damen über nichts informiert haben. Die Tochter die dort einziehen möchte wohnt jetzt in einer Sozialwohnung und möchte nun in das Haus ziehen. Jetzt meine Fragen: Ist es überhaupt rechtens wenn man das Haus an die Hartz 4 empfangende Tochter vermietet? Bezahlt das Amt dann überhaupt noch die Miete, wenn sie erfahren das es das Haus der Mutter &Tante ist? Wer bezahlt die anfallenden Kosten für das Haus? Das Haus ist auch eigentlich zu groß für eine Person, die Hartz 4 bekommt.
Es wäre wirklich toll, wenn sie mir dabei helfen könnten.
MfG
Judith Herold