Soll Wohngeld beantragen!

  • HALLO!
    Habe da ein kleines Problem und weiss nicht so recht wie ich es bewältigen kann.


    Beziehe von der ARGE ALGII. Vor einigen Wochen schrieb mein Fallmanager (mit Fristsetzung!) dass ich bei der Wohngeldstelle Wohngeld beantragen soll. Könnte der Fall sein, dass ich von der Seite mehr bekäme als von der ARGE. Diesen Bescheid muss ich nachweisen, sonst bekomme ich kein ALGII weiter gezahlt.
    Mein Problem: 1. Der Bescheid ist mir heute wieder in die Hände gefallen und musste leider feststellen, hab die Frist verpasst. MEIN FEHLER!
    2. Können die einfach die Zahlung verweigern? Hab jetzt einfach einen Folgeantrag gestellt.


    Sehe nur negative Seiten in der Beantragung von dem Wohngeld. Wie seht ihr das? Kommt man da irgendwie drum herum? Evtl. nachträglich Widerspruch einlegen?


    Danke schonmal!!!!

  • gem. § 1 Abs 2 Nr. 1 WoGG steht Dir kein Wohngeld zu:


    ...
    (2) Empfänger von
    1.Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Gesetzes,
    ...
    bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen), sind von Wohngeld nach diesem Gesetz ausgeschlossen;
    ....


    Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete und deckt nicht die Mietkosten komplett ab. Dir stehen Leistungen gem. § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) zu, wenn du ALG II beziehst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Die ARGE würde den Bezug von ALGII Leistungen ja komplett einstellen. So dass ich mit denen garnix mehr am Hut hätte. Die würden dann nochnicht mal mehr Sozialleistungen zahlen. Somit wäre ich ja dann auch Berechtigt, Wohngeld zu beantragen. Mein Sachbearbeiter ist wohl der Meinung ich würde mehr Wohngeld kriegen als ALG II.
    Hab so das Gefühl dass die einen irgendwie loswerden wollen.


    Kann ich gegen den Bescheid von der ARGE noch nachträglich Widerspruch einlegen? Die 4 Wochen sind leider schon abgelaufen. Und vorallem muss ich denen das nachweisen?

  • Wenn du Anspruch auf ALG II hast, können sie dich nicht an andere Stellen verweisen.


    Ich gehe davon aus, dass du keinen "Bescheid" bekommen hast, sondern eine Aufforderung, deine Kosten anderweitig abzudecken. Diese Aufforderung ist rechtswidrig.


    Evtl. kannst du mir den Text mal als Private Nachricht zukommen lassen?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D