BAföG+Mietzuschuss, darf KG angerechnet werden?

  • Hallo alle zusammen,


    ich streite mich gerade mit der ARGE rum und weiß nicht mehr weiter.
    Ich mache eine dreijährige schulische Berufsausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und erhalte BAföG 455,00 € und eine Mietzuschuss von der ARGE in Höhe von 91,16 €. Ich bekomme Kindergeld.


    Für das BAföG ist das Kindergeld ja egal, es wird nicht mit angerechnet aber bei der ARGE berechnet man es mir zu 100 % als Einkommen. Aber ich bekomme doch den Mietzuschuss auf Grundlage des BAföG. Warum dürfen die mir da das KG voll anrechnen?


    Ich hatte ein Urteil gefunden, ich welchem ein junger Mann wegen der selben Sache geklakt hat und Recht bekommen hat. Er machte die selbe Ausbildung wie ich und bekam auch KG und Mietzuschuss.
    Ich habe also bei meinem letzten Bescheid Wiederspruch eingelegt und das Urteil als Anlage dazu gepackt. Die ARGE meinte, dass dieses Urteil nicht bindend sei, da es in Schwerin zustande kam und ich in Sachsen-Anhalt wohne.


    Was soll ich denn jetzt machen? Ich würde mich über eure Antworten freuen.

  • Mietzuschuss ist keine Pauschalleistung. Die Höhe des Mietzuschuss wird auf Grund deines Einkommens berechnet. Daher wird das Kindergeld und die Höhe des Bafögs (insofern es für den Unterhalt geleistet wird, also abzügl. Schulgeld, Fahrtkosten und Arbeitsmittel) hinzugezählt, da es für deinen Lebensunterhalt dient.


    Bitte gib mal das Aktenzeichen und das Gericht des Urteils an.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • und das gericht????

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  • OK, deine Auffassung der Rechtslage ist richtig so (gem. Urteil)


    Urteile von Sozialgerichten sind nicht bindend für alle anderen Gerichte, dies ist die richtige Auffassung der ARGE. Erst durch Urteile des Bundessozialgerichts wird es allgemeingültig und Grundlage für Entscheidungen aller Sozial- und Landessozialgerichte.


    ist dir die Aussage, dass dieses Urteil nicht für deinen Bereich gilt, schriftlich gemacht worden?


    Wenn ja, bleibt dir nur der Klageweg übrig...


    Ist dies nur mündlich erfolgt? Schriftlichen Widerspruchsbescheid abwarten.

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  • Leider ja, mir wurde diese Aussage schriftlich mitgeteilt.
    Aber wie kann denn soetwas möglich sein? Ich bekomme doch diesen Zuschuss nur auf Grundlage des BAföG und hier ist doch das KG anrechnungsfrei.


    Meinst du denn, ich sollte es einklagen, hätte ich denn eine Chance?


    Danke für deine Antworten.

  • Anhand des Urteils aus Schwerin ist die Erfolgschance sehr hoch. Außerdem entstehen dir bei einer Klage durch die Prozeßkostenbeihilfe keine Kosten.


    Du kannst aber auch zunächst einen Anwalt aufsuchen und mittels Beratungskostenbeihilfe mit ihm deine Erfolgsaussichten genauer besprechen.


    Meine persönliche Meinung..... 100% Erfolg.

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  • *daumen drück* halt uns bitte auf dem Laufenden :-)

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