Hallo alle zusammen,
ich streite mich gerade mit der ARGE rum und weiß nicht mehr weiter.
Ich mache eine dreijährige schulische Berufsausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und erhalte BAföG 455,00 € und eine Mietzuschuss von der ARGE in Höhe von 91,16 €. Ich bekomme Kindergeld.
Für das BAföG ist das Kindergeld ja egal, es wird nicht mit angerechnet aber bei der ARGE berechnet man es mir zu 100 % als Einkommen. Aber ich bekomme doch den Mietzuschuss auf Grundlage des BAföG. Warum dürfen die mir da das KG voll anrechnen?
Ich hatte ein Urteil gefunden, ich welchem ein junger Mann wegen der selben Sache geklakt hat und Recht bekommen hat. Er machte die selbe Ausbildung wie ich und bekam auch KG und Mietzuschuss.
Ich habe also bei meinem letzten Bescheid Wiederspruch eingelegt und das Urteil als Anlage dazu gepackt. Die ARGE meinte, dass dieses Urteil nicht bindend sei, da es in Schwerin zustande kam und ich in Sachsen-Anhalt wohne.
Was soll ich denn jetzt machen? Ich würde mich über eure Antworten freuen.