Hallöchen, Mal Angenommen eine Paar will nun nach langer zeit zusammenziehen (nichteheliche Lebensgemeinschaft) Er ist Verdiener und Sie mit 2 Kinder lebt von Hartz 4, welche Rechte hat sie wenn sie mit Ihm zusammenziehen will und Gelder vom Amt beantragen möchte.
Und wie sieht es mit der Miete und Mietnebenkosten aus? Kann oder wird diese geteilte? was sollten beide bachten ?
Danke für die Antworten