Lebensgemeinschaft

  • Hallo!
    Ich bekomme demnächst arbeitslosengeld 2,leider,aber ich wohne mit meinem Freund zusammen,schon über 1 Jahr.Wie ist es denn dann, bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld 2?Oder hab ich dann kein anspruch mehr??Ich steig da net wirklich durch.echt total kompliziert!!Veilleicht kann mir einer helfen??
    glg:confused:

  • Ich lebe auch mit meinem Freund und unserem Sohn zusammen, mein freund arbeitet und ich bin im mutterschutz. sie rechnen meinen anspruch und das meines freundes gegen, daraus ergibt sich ein Anspruch von 2, 48 € für mich und mein Kind (lächerlich, ich weiß) ich nehme es auch nur in anspruch, damit ich krankenversichert bin. Auf jedenfall wird vom gesamteinkommen ausgegangen, habt ihr zuwenig, bekommst du den rest vom amt dazu, wie viel weiß ich allerdings nicht. einfach antrag stellen und abwarten, dann biste auf der sicheren seit. LG:D

  • Wenn ihr zueinander steht und einander finanzielle Unterstützung gewährt, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Es wird davon ausgegangen, dass ihr aus einem Topf wirtschaftet.


    Ob du Anspruch in diesem Falle auf ALG II hast, richtet sich nach dem Einkommen deines Partners.


    Grobe Rechnung:


    Regelleistung = 632 € (2 x 316 € pro Person)
    KdU = Miete + Nebenkosten + Heizung (angemessene Wohnung für 2 Personen: 60m²)
    (genaue Berechnungsschritte findest du hier)


    von der Gesamtsumme wird abgezogen:
    - Einkommen deines Partners
    - sonstige monatliche Leistungen, die zum Unterhalt bestimmt sind


    Wenn dann ein positiver Betrag rauskommt, hast du Anspruch.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sandra :


    du machst es dir sehr einfach ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D