Das sieht doch schon anders aus
Dann kommt das auch mit den Leistungen für das Kind hin, da die Regelleistungen natürlich bei Kindergeld und Unterhalt nicht ausreicht.
Trotzdem bleibt es dabei, dass sie nur von deinen Regelleistungen (316 €) die Sanktionen einbehalten dürfen. Deine KdU sind tabu!
Wiederspruch gegen die Sanktionshöhe von 500 € einlegen.
Und umgehend zumindest Lebensmittegutscheine verlangen.