Leistungen für meine schwangere Frau mit Fiktionsbescheinigung

  • Hallo! Kann mir jemand helfen?
    Ich hab ein Problem bzw. eine Frage.
    Ich bekomme zur Zeit ALG2, meine Frau ist vor einem Monat nach Deutschland gekommen und hat eine Fiktionsbescheinigung(Fortgeltungsfiktion nach § 81 IV AufenthG), auch noch sie ist in 27-Woche schwanger.
    Haben wir Möglichkeiten ALG überchaupt zu kriegen?
    Können wir zusätzlich etwas für schwangere kriegen?



    Ich bedanke mich für Ihre Antworten im Voraus

  • Da für deine Frau lediglich der Aufenthalt vorrübergehend bis zur endgültigen Entscheidung durch die zuständige Behörde genehmigt ist, jedoch die weitere Vorraussetzung der Erwerbsfähigkeit nicht gegeben ist, da sie keine Arbeitserlaubnis hat, ist sie nicht anspruchsberechtigt.


    D.h. für sie wird kein ALG II genehmigt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nein, von der ARGE bekommst du nichts für deine Frau.


    Für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, wie deine Frau, wäre Sozialgeld nach SGB XII evtl. möglich. Zuständige Behörde ist in diesem Falle das Sozialamt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn Sie mit Ihrer schwangeren Partnerin (mit Fiktionsbescheinigung) zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst einen gesicherten Aufenthalt haben und innerhalb der Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB II / SGB XII / AsylbLG (je nach Status) liegen, können Sie selbst den Antrag auf Babyerstausstattung, Kinderbett und Kinderwagen für das erwartete Kind stellen.
    Empfehlung: Möglichst schnell einen besseren Aufenthaltsstatus für die Partnerin anstreben; das geht eventuell nach der Entbindung bei entsprechendem Status des Kindes recht kurzfristig.