ALG 2 Recht oder nicht?

  • Als ich meine schule beendet habe bin ich zur berufsschule habe da einen hauptschulabschluß geschaft danach kamm ich zur firma SBR habe da ein 11 monate vertrag bekommen so gennantes ABM(Arbeits beschafungs maßnahme) vertrag nachden 11 monaten habe ich von der sbr einen psa vertrag bekommen zeitarbeitsfirma ging 6 monate nun habe ich 17 monate gearbeitet das arbeitsamt sagt aber das ich 1 jahr durcharbeiten muss um anspruch auf arbeitslosengeld zu haben da die verträge so kurz waren können se nix machen jetzt dazu muss ich sagen ich wohne noch mit mein vater cuseng und bruder alle arbeiten aber bekomme kein geld von dennen habe ich eigentlich recht auf alg2 bzw hartz4 was könnt ihr mir raten?


    mfg


    TheBull

  • Für ALG II ist es unerheblich, wie lang du vorher gearbeitet hast. ALG II Anspruch besteht, wenn du hilfebedürftig und erwerbsfähig bist, also du deinen Lebensunterhalt nicht selber finanzieren kannst und arbeiten könntest.


    Für ALG I ist ist es notwendig, dass du in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hast. Dabei ist es unerheblich, ob diese an einem Stück oder in Teilen erfüllt sind. Dies ist genau zu prüfen.


    Daher, umgehend Antrag auf ALG II stellen, sonst verlierst du Tage, die gezahlt werden! Bei der Bearbeitung des Antrages wird dann festgestellt, ob nicht ein anderer Träger (Arbeitsagentur weil doch ALG I gezahlt werden muss) für dich zuständig ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D