Vorschussleistung,ARGE zahlt nicht!

  • Hallo Leute,
    also ich hatte heute meinen Termin bei der ARGE,habe meinem Antrag nun endgültig und vollständig abgegeben,
    das Datum der Antragsstellung ist der 15.08.08,da ich noch nicht 25Jahre alt bin muss ich noch warten bis der Antrag nun bewilligt wird da noch das Jugendamt eingeschaltet wird.
    Wie läuft das nun ab?Ich weiss aus meiner Zeit als ich noch zu Hause gewohnt habe das meine Eltern kaum zu Hause zu erreichen sind/bzw.nicht erreichbar sein wollen,wie lange muss ich den warten wenn die vom Jugendamt immer vor verschlossenen Türen stehen?


    Ausserdem weiss die SB von der ARGE ganz genau wie meine aktuelle lage ist,als ich Sie darauf angesprochen habe das die Regelleistung auf Vorschuss seit dem Tag der Antragsstellung ausgezahlt wird,ist Sie mir direkt ins Wort gefallen mit "Also wir müssen hier gar nix zahlen und erst Recht nicht auf Vorschuss"


    Liegt die SB damit recht?
    Ich finde das schon heftig wenn man so ausfallend wird,mir gehen langsam die Lebensmittel zu Ende und ewig den Kühlschrank meines Bruders kann ich auch nicht plündern,kann mir mal jemand Rat geben wie ich da weiter vorgehen soll?
    Danke und Liebe Grüsse an alle

  • Weil ich unter 25 bin und die halt nachprüfen ob es noch möglich ist ob ich zu Hause nun doch noch wieder einziehen kann,obwohl ich das beim besten Willen auch nicht mit mir vereinbaren kann,nicht nachdem was alles vorgefallen ist!

  • Das hat aber nichts mit dem JA zu tun, weil du über 18 bist! Ich befürchte die Arge will dich mürbe machen. Das mit den U25 ist soweit richtig, aber hier müsste der Außendienst der Arge zu deinen Eltern gehen und dort überprüfen, ob es möglich ist das du dort wohnen kannst.


    Ich würde vorschlagen, geh zu einer Arbeitsloseninitiative in deiner Nähe, dort kann man dir helfen. Die Caritas könnte vielleicht auch helfen. Möglich wäre auch ein Anwalt für Sozialrecht.

  • Ja es ist auch möglich das die ihre eignen SB haben die für solche Zustände zuständig sind,ich habe nur was verstanden vom einschalten eines Sozialdienstes,aber das ändert ja auch nichts daran das die vor verschlossenen Türen stehen weil ich ganz genau weiss das bei meinen Eltern Vertretern etc die Tür erst gar nicht aufgemacht wird!

  • Also:


    Du kannst Folgendes verlange, wenn noch nicht geschehen. Es soll ein (vorläufiger) Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid in angemessener Frist (14 Tage nach vervollständigter Antragsabgabe) erstellt werden. Frühestens ist jedoch der Fristbeginn in deinem Falle ab Eingang deines Schreibens auf Erstellung eines Bescheides anzusetzen. Wenn du also heute das Schreiben dort abgibst (auf einer Kopie den Eingang bestätigen lassen!), zählt die Frist ab heute.


    Da du hilfebedürftig bist und dein Antrag vollständig eingegangen ist, kann! die ARGE dir eine Vorschussleistung oder ein Darlehen bis zur Höhe des maximalen ALG II (RL + KdU) gewähren. Deine SB wollte dich nur von der Antragstellung abhalten. Daher, schriftlicher Antrag auf Vorschuß oder Darlehen stellen, abgeben und Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen. Bei der Abgabe kannst du dann bitten, diesen Antrag sofort zu bearbeiten. Sollte dann abgelehnt werden, eine !!schriftliche!! Ablehnung mit Angabe der Rechtsgrundlagen verlangen. Mit dieser Ablehnung eine Etage höher (Vorgesetzter) gehen und nocheinmal um Klärung bitten. Alleine das Nachfragen nach dem Vorgesetzten bewirkt schon Wunder.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D